Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Geplante Neuregelung
Mit Schreiben vom 11. Juli 2014 informierte das Bundesministerium des Inneren darüber, dass heilfürsorgeberechtigte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte nun nicht mehr ab dem ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen haben. Es ist beabsichtigt, dass zukünftig ein solcher Nachweis erst nach drei Kalendertagen erforderlich ist.
Artikel zum Download