23. GdP-Bundeskongress in Berlin:
GdP fordert Überprüfung des Opfer- und Gewaltschutzgesetzes
Häufig ende die Strafverfolgung gegen Täter von häuslicher Gewalt schon im Ermittlungsstadium. Grund dafür seien häufig Mängel bei der polizeilichen Intervention, der Bewertung der häuslichen Gewalt als privates Problem, unsachgemäße Entscheidungen, fehlende oder unzureichende Ermittlungen des Sachverhaltes und mangelnde Beweissicherung. Das führe noch immer zur Einstellung einer hohen Anzahl der Verfahren.
Bei häuslicher Gewalt seien umfangreiche Ermittlungen auf-zunehmen, die zur Anklageerhebung und umgehenden Verurteilung führen. Delikte, die im Bereich häuslicher Gewalt verübt werden, insbesondere die Körperverletzung, sollen aus dem Privatklagekatalog herausgelöst werden.
Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.
Bei häuslicher Gewalt seien umfangreiche Ermittlungen auf-zunehmen, die zur Anklageerhebung und umgehenden Verurteilung führen. Delikte, die im Bereich häuslicher Gewalt verübt werden, insbesondere die Körperverletzung, sollen aus dem Privatklagekatalog herausgelöst werden.
Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.