GdP: IMK-Beschlüsse zur Terrorismusbekämpfung sind unbefriedigend
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: "Es ist unverständlich, warum jetzt erst die Prüfaufträge bis hinein in die Förderalismuskommission erteilt werden, die die verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und organisatorischen Fragen klären sollen. Die Verbesserung des Informationsflusses und eine engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ist nicht jetzt, sondern bereits nach dem 11. September 2001 notwendig geworden. Der Bürger kann kaum verstehen, warum nicht innerhalb von fast drei Jahren die notwendige Prüfung der Fragen stattgefunden haben kann. Es bleibt nur zu hoffen, dass der internationale Terrorismus Rücksicht auf die deutsche Gründlichkeit nimmt."
Mit der von der IMK beschlossenen Indexdatei, die BKA, BND und BfV künftig gemeinsam führen sollen, sei, so die GdP, ein "Minimalstkonsens" gefunden worden. Diese Datei dürfe nur Namen enthalten mit dem Vermerk, dass zu diesem Namen irgendwo auch Erkenntnisse vorliegen. GdP-Chef Freiberg: "Ob das in der gegenwärtigen Situation weiterhilft, ist fraglich."
Als befriedigendes Ergebnis der Innenministerkonferenz wertet die GdP dagegen die Einigung, den genetischen Fingerabdruck zur Standartmaßnahme jeder erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Freiberg: "Die bislang untrüglichste Methode zur Identifizierung eines Täter wie auch zum Ausschluß eines Nichttäters ist eine unverzichtbare Waffe im Kampf gegen die Kriminalität geworden und hat bereits jetzt schon zu einer Verbesserung der Aufklärung von Straftaten geführt."
Mit der von der IMK beschlossenen Indexdatei, die BKA, BND und BfV künftig gemeinsam führen sollen, sei, so die GdP, ein "Minimalstkonsens" gefunden worden. Diese Datei dürfe nur Namen enthalten mit dem Vermerk, dass zu diesem Namen irgendwo auch Erkenntnisse vorliegen. GdP-Chef Freiberg: "Ob das in der gegenwärtigen Situation weiterhilft, ist fraglich."
Als befriedigendes Ergebnis der Innenministerkonferenz wertet die GdP dagegen die Einigung, den genetischen Fingerabdruck zur Standartmaßnahme jeder erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Freiberg: "Die bislang untrüglichste Methode zur Identifizierung eines Täter wie auch zum Ausschluß eines Nichttäters ist eine unverzichtbare Waffe im Kampf gegen die Kriminalität geworden und hat bereits jetzt schon zu einer Verbesserung der Aufklärung von Straftaten geführt."