Lauschangriff
Bestimmungen präziser fassen
Der Gesetzgeber müsse klar ausdrücken, daß Lauschaktionen ausschließlich gegen Beschuldigte der Organisierten Kriminalität und deren Wohn- und Aufenthaltsräume durchgeführt werden dürfen. Ebenso müsse noch einmal verdeutlicht werden, daß es sich dabei nur um Straftaten handeln kann, die im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität stünden. Bei derart klaren Formulierungen, so die Gewerkschaft der Polizei, benötige das Gesetz keine Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen. Dem Bürger, so Lutz, sei es schwer verständlich zu machen, warum ein Pfarrer, ein Journalist oder ein Arzt, wenn er in Organisierte Kriminalität verstrickt ist, Immunität genießen soll. |