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GdP zur Verabschiedung des Waffengesetzes:

Polizei und Schützen können zufrieden sein

Berlin/Hilden.

"Polizei und Waffenbesitzer wie Schützen oder Jäger können zufrieden sein", kommentierte heute der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg die endgültige Verabschiedung des neuen Waffengesetzes durch den Bundesrat.

Nach der Bluttat von Erfurt sei es darum gegangen, die Bestimmungen des neuen Waffenrechts weiter zu präzisieren. "In diese Arbeit hat sich die GdP aktiv eingebracht, um Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einerseits und den Belangen des Schießsports und der Jagd andererseits gerecht zu werden", erläuterte der GdP-Vorsitzende.

Offen geblieben sei - so Freiberg - für die GdP die Schaffung eines Verbrechenstatbestandes für das Führen scharfer Schusswaffen. "Dafür werden wir uns in Zukunft weiter einsetzen." Das bundesweite Erfassen des privaten Waffenbesitzes - eine weitere GdP-Forderung - will der GdP-Vorsitzende mit der Innenministerkonferenz weiter verfolgen.

Der GdP-Vorsitzende machte noch einmal auf eine Neuerung im Waffenrecht aufmerksam, die zahlreiche Bürger betrifft: "Mit Rechtskraft des Gesetzes ist für das Führen von Gaspistolen ein Waffenschein notwendig. Das gilt auch für den Altbesitz." Der GdP-Vorsitzende warnte ausdrücklich davor, das Fehlen eines Waffenscheins als Kavaliersdelikt abzutun: "Das ist strafbar und wird streng verfolgt."

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