GdP dementiert Express-Artikel
Beamte nicht in gesetzliche Krankenkasse
Lutz habe lediglich die Kritik der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, Heide Simonis (SPD), zurückgewiesen, bei Beamten werde bei ärztlichen Behandlungen nicht mit dem einfachen Gebührensatz abgerechnet, sondern mit den 3,5fachen Satz. Lutz wies darauf hin, daß die öffentlichen Arbeitgeber selbst - also Bund und Länder - diese Verträge mit den Ärzten vereinbart hatten.
"Ich fordere deshalb die öffentlichen Arbeitgeber auf, die Abrechnungsverträge zu kündigen und künftig ärztliche Behandlungen nur noch mit dem einfachen Satz zu vergüten." Dies könne Milliarden Mark einsparen, sagte Lutz. Nach Angaben seiner Organisation würde dies nichts daran ändern, daß Beamte privat krankenversichert seien. Auch innerhalb der privaten Krankenversicherung könne man die ärztlichen Honorare senken.
"Ich fordere deshalb die öffentlichen Arbeitgeber auf, die Abrechnungsverträge zu kündigen und künftig ärztliche Behandlungen nur noch mit dem einfachen Satz zu vergüten." Dies könne Milliarden Mark einsparen, sagte Lutz. Nach Angaben seiner Organisation würde dies nichts daran ändern, daß Beamte privat krankenversichert seien. Auch innerhalb der privaten Krankenversicherung könne man die ärztlichen Honorare senken.