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Verfassungsrichter bestätigen Besoldung Ost

GdP: Schwarzer Tag für Polizisten in neuen Ländern

Witthaut: Einkommensmauer trennt weiter in Ost- und West-Polizei

Berlin.

„Dreizehn Jahre nach der deutschen Einheit wird auch zukünftig die Polizeibeamten in Ost und West eine Einkommensmauer trennen“, kritisierte der stellv. Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur 2. Besoldungsübergangsverordnung.


Danach haben Beamte in den neuen Ländern und im früheren Ost-Berlin weiterhin ein gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen im Westen abgesenktes Einkommen. Nach der gerade verabschiedeten Besoldungsanpassung 2003/04 erhalten sie 91 Prozent der Westbesoldung.

Als „Schlag ins Gesicht“ und „höchstrichterliche Legitimation der Benachteiligung aller Polizeibeamten in den neuen Ländern“ bezeichnete Witthaut das Urteil. Der Entscheidung der Karlsruher Richter lag u. a. ein konkretes Normenkontroll-Verfahren des Verwaltungsgerichts Dresden zugrunde. Kläger in diesem Verfahren ist ein sächsischer Bundesgrenzschutzbeamter, der mit GdP-Rechtsschutz gegen seine niedrigere Besoldung geklagt hatte.

Witthaut: „Es ist niemandem zu erklären, warum das Schlichten einer Kneipenschlägerei in Dortmund höher vergütet wird als ein gleicher Polizeieinsatz in Leipzig. Bei länderübergreifenden Polizeieinsätzen stehen Einsatzkräfte aus Ost und West Schulter an Schulter. Sie werden mit Mist beworfen, beleidigt, angegriffen und oft schwer verletzt. Warum bei den Ost-Kolleginnen und -Kollegen dann am Ende des Monats weniger im Portemonnaie ist, kann ich nicht nachvollziehen.“

Dies, so der stellv. GdP-Vorsitzende, sei ein weiterer Tiefschlag für die Polizei. Nach den massiven Zugriffen von Bund und Ländern auf Weihnachts- und Urlaubsgeld lasse die Fortführung der „Besoldung Ost“ die Motivation der Polizeibeschäftigten weiter sinken. Auffallend sei, so Witthaut, dass das Bundesverfassungsgericht mit der Veröffentlichung dieser Entscheidung vom 12. Februar 2003 bis heute gewartet habe. Witthaut: „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Richter die politischen Entscheidungen zur Öffnungsklausel im Besoldungsrecht abgewartet haben, um höchstrichterlich regionale Unterschiede in der Besoldung abzusegnen.“
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