GdP zum Inkrafttreten des neuen Waffenrechts zum 1. April 2003:
Neues Waffengesetz hat Ladehemmung
Hinzu komme, dass das neue Gesetz zahlreiche Fehler und Ungereimtheiten enthalte. Beispielsweise sei jetzt Spielzeug von den Bestimmungen des neuen Waffengesetzes erfasst worden, während hieb- und stichfeste Bestimmungen zur Verhinderung des Missbrauchs von Gas- und Alarmpistolen für schwere Straftaten wie Raubdelikte nicht erkennbar seien. Die GdP hatte gehofft, dass Einiges sich durch die Verordnungen aufklären ließe, stattdessen kämen jetzt die "vorläufigen Vollzugshinweise", die alleine schon durch das Adjektiv "vorläufig" die bestehende Rechtsunsicherheit bei Behörden und Waffenbesitzern nur noch vergrößerten.