GdP Hamburg: Beförderungsmodell erneut vor dem Aus!
Für das Ernennungsverfahren 2011 stehen nach Auskunft in diesem Jahr lediglich knapp 3,8 Millionen Euro zur Verfügung. Damit sinken die Chancen für viele Beamte, im Rahmen einer durch den ehemaligen Polizeipräsidenten Jantosch und dem Personalratsvorsitzenden der Polizei Lohse „versprochenen“ Karriereplanung berücksichtigt zu werden.
Das Laufbahnverlaufsmodell wurde in den vergangenen Jahren eingeführt, nachdem die sog. Verweilzeiten in einem Besoldungsamt außergewöhnlich lang wurden. Dabei wurde trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken der GdP Hamburg eine erste Variante eingeführt. Diese führte zu erheblichen Ungerechtigkeiten und wurde nach einer Welle von Gerichtsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Leistungsprinzip zurückgezogen. Ein daraufhin „weiterentwickeltes“ Beförderungsmodell sah in Verbindung mit einer neuen Beurteilungsrichtlinie Ernennungen für Beamte nach einer Mindestverweilzeit und ausgesprochen guten Leistungen vor. Dies ist jedoch nur karrieresicher zu realisieren, wenn es mit entsprechenden Finanzmitteln langfristig unterlegt wird.
Aufgrund von Interventionen des Personalratsvorsitzenden der Polizei, der eine weitere Ernennungswelle außerhalb dieses Laufbahnverlaufsmodells einforderte und der umgehenden Zustimmung des ehemaligen Polizeipräsidenten fehlen im aktuellen Verfahren nach unseren Erkenntnissen mehr als zwei Millionen Euro. Die GdP steht für die Einführung der zweigeteilten Laufbahn in der Polizei Hamburg – ein Erfolgmodell, das andere Bundesländer bereits seit Jahren haben.
Das Laufbahnverlaufsmodell wurde in den vergangenen Jahren eingeführt, nachdem die sog. Verweilzeiten in einem Besoldungsamt außergewöhnlich lang wurden. Dabei wurde trotz massiver verfassungsrechtlicher Bedenken der GdP Hamburg eine erste Variante eingeführt. Diese führte zu erheblichen Ungerechtigkeiten und wurde nach einer Welle von Gerichtsverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das verfassungsrechtlich verankerte Leistungsprinzip zurückgezogen. Ein daraufhin „weiterentwickeltes“ Beförderungsmodell sah in Verbindung mit einer neuen Beurteilungsrichtlinie Ernennungen für Beamte nach einer Mindestverweilzeit und ausgesprochen guten Leistungen vor. Dies ist jedoch nur karrieresicher zu realisieren, wenn es mit entsprechenden Finanzmitteln langfristig unterlegt wird.
Aufgrund von Interventionen des Personalratsvorsitzenden der Polizei, der eine weitere Ernennungswelle außerhalb dieses Laufbahnverlaufsmodells einforderte und der umgehenden Zustimmung des ehemaligen Polizeipräsidenten fehlen im aktuellen Verfahren nach unseren Erkenntnissen mehr als zwei Millionen Euro. Die GdP steht für die Einführung der zweigeteilten Laufbahn in der Polizei Hamburg – ein Erfolgmodell, das andere Bundesländer bereits seit Jahren haben.