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Einschüchterungstaktik im Berliner Arbeitskampf wird Warnstreiks bei der Polizei nicht verhindern

Berlin.

Als massiven Eingriff in die Arbeitnehmerrechte und Affront gegenüber den Gewerkschaften bezeichnete der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, die heute bekannt gewordenen Pläne des Berliner Senats, den Beschäftigten des Berliner Zentralen Objektschutzes und des Gefangenenwesens ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht zur Teilnahme an legalen Warnstreiks verbieten zu wollen. Konrad Freiberg: „Mit rechtswidrigen Dienstverpflichtungen, Streikaktionen unterlaufen zu wollen, zeugt von fehlendem Wissen im Arbeitskampfrecht. Auf diese offensichtliche Einschüchterungstaktik werden die Gewerkschaften nicht hereinfallen.“

Der GdP-Bundesvorsitzende mahnte den Berliner Senat, die Tarifverhandlungen nicht unnötig eskalieren zu lassen. Solche frechen Aktionen des Arbeitgebers belasteten zusätzlich die schon angespannte Verhandlungsatmosphäre.

Es sei zudem für den Berliner Senat ein Armutszeugnis, so Freiberg, dass die miserable Personalsituation bei der Berliner Polizei auf diese Weise übertüncht werden solle.
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