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GdP: Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchung schaffen

Berlin.

Als „nicht überraschend“ hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die Entscheidung des Bundesgerichtshofes über die Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen bezeichnet. GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg: „Aufgrund der Sensibilität der Gerichte bei strafprozessualen Maßnahmen, wie sie sich vor allem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in den letzten Jahren gezeigt hat, war zu erwarten, dass Online-Durchsuchungen an strenge Rechtsgrundlagen geknüpft werden. Nun ist es Sache des Gesetzgebers, schnellstmöglich für eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei zu sorgen.“

Die GdP unterstreicht die Notwendigkeit, bei schweren Verbrechen, wie zum Beispiel Kinderpornographie oder terroristischen Vorbereitungshandlungen, Festplatten von Tatverdächtigen online durchsuchen zu können. Mehr und mehr Kriminalität werde im Internet geplant, verabredet, vorbereitet oder begangen, so die GdP. Die modernen Tatbegehungsweisen erforderten auch von den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeiten, darauf angemessen reagieren zu können.
Freiberg: „Die herkömmlichen Ermittlungsmethoden, wie zum Beispiel Wohnungsdurchsuchungen, müssen auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein.“
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