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Nach Übergriffen auf Flüchtlinge durch privaten Wachschutz:

GdP fordert strengere Kontrollen für das Wach- und Sicherungsgewerbe

Berlin.

Nach am Wochenende bekannt gewordenen Übergriffen auf Asylbewerber durch privates Wachpersonal in nordrhein-westfälischen Flüchtlingsunterkünften fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) strengere Kontrollen für das Wach- und Sicherungsgewerbe. Der Nachrichtenagentur dpa sagte der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow am Montag in Berlin: "Es reicht eben nicht, jemanden für fünf Euro pro Stunde an eine Tür zu stellen, nur weil er Muskeln hat.". Wer, anstatt das Hausrecht durchzusetzen, menschenverachtende Gewalt anwende, müsse bestraft werden.

Malchow sprach sich aber dagegen aus, den Schutz der Flüchtlingsunterkünfte zu einer Polizeiaufgabe zu machen. "Die Polizei könnte das in diesem Umfang gar nicht leisten", fügte er hinzu. Aufgrund der gestiegenen Asylbewerberzahlen herrsche in vielen Unterkünften derzeit eine drangvolle Enge, da kommt es dann natürlich häufiger zu Gewalt, Diebstahl und zu Streitigkeiten, die eskalieren.

Gegenüber "Zeit online" erläuterte der GdP-Bundesvorsitzende, die Polizei solle lediglich im öffentlichen Raum für Ordnung sorgen. Einkaufszentren, Energieanlagen und selbst Atomkraftwerke gehörten aber in der Regel nicht dazu, sondern seien das Privatgelände der jeweiligen Betreiber. Auch viele Asylbewerberunterkünfte stünden auf Privatgrund, deshalb argumentiere die Polizei, dass sie dort nicht zuständig sei. Hier müssten die Betreiber selbst für ein geregeltes Miteinander innerhalb dieser Unterkünfte sorgen. "Die Polizei greift an nicht öffentlichen Orten erst ein, wenn es um die unmittelbare Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung geht." Wenn also die Bewohner eines Asylantenheimes oder die Fans im Fußballstadion akut bedroht und attackiert würden, dann sei die Polizei parat.

Nun könnten die Kommunen auch eigene Ordnungskräfte einstellen, die Patrouillen übernehmen, wo die Polizei nicht präsent ist. Der GdP-Vorsitzende äußerte sich zustimmend: "Das wären dann Leute, die sie wirklich kennt und über die Ordnungsbehörden kontrollieren kann." Die Kommune könnte die Ordnungskräfte im Zweifelsfall auch zur Verantwortung ziehen, wenn sie nicht ordentlich arbeiten. Mit den privaten Wachdiensten dagegen schlössen die Kommunen bloß Werkverträge ab, also privatwirtschaftliche Verträge, bei denen es nur um die Erbringung einer Leistung gehe – nicht um deren Erfolg.
Foto: Georg Sander - pixelio.de
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