Sozialpolitische Information
GdP-Information zu beabsichtigten Veränderungen in der Pflegeversicherung
Viele der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung steigen pauschal um 4 %. Durch weitere Maßnahmen wird beabsichtigt, die Heimpflege und die Pflege zu Hause zu stärken. Ebenfalls soll ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet werden, der den Beitragssatz in 20 Jahren stabilisieren soll.
Zum 1. Januar 2015 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3 % angehoben.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes wird durch steigendes Lebensalter auch die Pflegebedürftigkeit steigen.
Bis zum Jahre 2030 wird sich die Zahl der Pflegebedürftigen um ca. 50 % erhöhen. Diese Steigerung wird sich in den folgenden Jahren fortsetzen.
Das Pflegestärkungsgesetz 2 ist bereits in der politischen Planung. Dieses sieht nicht nur eine Veränderung der Pflegestufen (Erweiterung von bisher drei Pflegestufen auf vermutlich fünf Pflegestufen), sondern auch eine weitere Leistungsverbesserung vor.
Es ist davon auszugehen, dass die Pflegestärkungsgesetze den finanziellen Mehrbelastungen nicht gerecht werden können, auch wenn zum 1. Januar 2015 ein Pflegefonds eingerichtet werden soll, der nach Absicht der politischen Entscheidungsträger das Pflegesystem stabilisieren soll. Die Praxis zeigt bereits jetzt, dass Familien zur Finanzierung der Pflege ihrer Angehörigen zunehmend stärker belastet werden.
Vor diesem Hintergrund der möglichen finanziellen Mehrbelastung raten wir allen Tarifbeschäftigten, zusätzlich privat vorzusorgen.
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