Ausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten: Minister Friedrich und Bundesregierung müssen endlich Verlässlichkeit beweisen!
Berlin: Kurz vor der Bundestagswahl besteht immer noch keine Klarheit, ob das in der beendeten schwarz-gelben Legislaturperiode gestartete und gerade für Bundespolizisten wichtige Projekt der Änderung des Ausgleichs für Dienst zu wechselnden Zeiten in allen Teilen die versprochenen Verbesserungen bringt oder wegen handwerklicher Fehler zumindest beim Zusatzurlaub und der Ruhepausenanrechnung inakzeptable Defizite aufweist.
Während für die zum 1. Oktober 2013 in Kraft tretende neue Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten zu bisher offenen Fragen weitestgehend Klarheit herrscht, steht die Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Zusatzurlaub und Anrechnung von Ruhepausen in Kalendermonaten mit anteiligem Erholungsurlaub, Krankheit und Fortbildung weiter in der Kritik. Es besteht die Gefahr, dass die nunmehr für alle Beamten eingeführten sechs Tage Zusatzurlaub für Dienst zu wechselnden Zeiten gar nicht (mehr) erreichbar sind und auch Ruhepausen trotz Schichtarbeit vor und nach einem Urlaub nicht mehr angerechnet würden.
Die Vize-Chefin des DGB, Elke Hannack, wandte sich deshalb an Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), genauso wie der GdP-Bundesvorsitzende Oliver Malchow. Schließlich habe die Bundesregierung angekündigt und zugesichert, dass es (als Ausgleich für die verlängerte Lebensarbeitszeit) Verbesserungen für die durch Schicht- und Einsatzdienst extrem belasteten Kolleginnen und Kollegen geben solle. Dies war auch die eindeutige Zielrichtung der Innenpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Dem könnten jetzt nicht Verschlechterungen durch die Hintertür folgen.
Der Bundesinnenminister hat sich bisher nicht geäußert.
Die Bundesregierung und insbesondere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) müssen nun endlich beweisen, dass Verlässlichkeit und Vertrauen in die Zusicherung von echten Verbesserungen für Schicht- und Einsatzdienst leistende Kolleginnen und Kollegen auch einen politischen Wert haben und eingelöst werden. Verschlechterungen durch die Hintertür bei Zusatzurlaub und Ruhepausenanrechnung jedenfalls können kein politisch versprochener Ausgleich für die Erhöhung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamtinnen und –beamte des Bundes sein. Sie wären nur eine inakzeptable politische Mogelpackung auf den letzten Metern der jetzigen Legislaturperiode der schwarz-gelben Koalition.
Die Losung der DGB-Gewerkschaften und die Aufforderung an ihre Mitglieder „Deine Stimme für Arbeit und soziale Gerechtigkeit“ gilt auch hier – denn sozial gerecht wäre eine Verschlechterung bei Zusatzurlaub und Ruhepausenanrechnung in keinem Falle.