GdP zum Ergebnis der Koalitionsverhandlungen
GdP-Stellungnahme zur Koalitionsvereinbarung
Koalitionsvertrag CDU CSU SPD 27 11 2013
Bewertung der Koalitionsvereinbarunge des DGB
Pressemeldung des DGB zum Koalitionsvertrag
Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt, dass sich Union und SPD im Ergebnis ihrer Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt haben, dass zur Abwehr konkreter, erheblicher Gefahren und für die Aufklärung schwerer Straftaten die Erfassung und Auswertung von Verbindungsdaten aus dem Bereich der Telekommunikation für die Polizei möglich sein muss. Gleichzeitig kritisiert die mit 173.000 Mitgliedern größte Berufsvertretung der Polizei, dass im Bereich Kriminalität Terrorismus und Prävention lediglich Absichtserklärungen unter Finanzierungsvorbehalt vorgenommen werden.
GdP-Chef Oliver Malchow: „Wir sind froh, dass endlich eine Entscheidung über die Mindestspeicherfrist getroffen und die EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Auch nach unserer Überzeugung dürfen Verbindungsdaten nur unter Richtervorbehalt und nur dann ausgewertet werden, wenn dies zur Aufklärung schwerer Straftaten wie Kapitalverbrechen, organisierter Kriminalität oder Terrorismus zwingend notwendig ist.“
Wenn eine künftige Bundesregierung die wirksame Bekämpfung der Kriminalität in allen gesellschaftlichen Bereichen laut Koalitionsvereinbarung vornehmen wolle, so Malchow, so müsse die ausufernde Sparpolitik beendet und der eklatante Personalmangel behoben werden. Malchow: „Kriminalität verunsichert die Bevölkerung und bringt die Polizei an ihre Belastungsgrenze. Die Koalitionsverhandlungspartner vermeiden aber leider eine politische Bewertung der Auswirkungen der zahlreichen Personalkürzungen.“
Als erfreulich bezeichnet die GdP, dass die Koalitionsverhandlungspartner Maßnahmen gegen die zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte treffen wollen. Malchow: „Statt Lippenbekenntnissen erwarten wir von einem zukünftigen Regierungsprogramm jedoch nicht nur materielle Verbesserungen für die Polizeiarbeit, sondern auch ein eindeutiges Bekenntnis zu den Sicherheitsbehörden unseres Landes.“
Die GdP begrüßt zudem das im vorliegenden Papier grundsätzliche Bekenntnis zum Berufsbeamtentum und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, vermisst jedoch Aussagen zur Föderalismusreform und deren Folgen sowie Aussagen zur Attraktivitätssteigerung des Polizeiberufs. Der GdP-Chef fordert eine Korrektur der 2006 beschlossenen Neuordnung der föderalen Strukturen. Malchow: „Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht müssen wieder Aufgabe von Bund und Ländern in gemeinsamer Zuständigkeit werden. Nur so können die auf die Haushalte von Bund und Ländern zukommenden Ausgaben für Besoldung und Versorgung, vor dem Hintergrund der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Haushaltslöcher und auch auf das nicht geahnte Ausmaß der Schuldenbremse, zukunftsfähig gestaltet werden.“