Chance bei OK-Bekämpfung nicht vertun
Kronzeugenregelung verlängern
Mit dem "Verbrechensbekämpfungsgesetz" wurde am 1. Dezember 1994 erstmalig für den Bereich der organisierten Kriminalität eine Kronzeugenregelung in die Strafprozessordnung aufgenommen. Das Gesetz wurde zeitlich befristet und bereits einmal verlängert. Nunmehr läuft die Kronzeugenregelung zum 31.12.1999 aus, da der Gesetzgeber keine Verlängerung beschlossen hat. |