Gespräch mit IMK-Vorsitzenden Klaus Buß
Föderalismusdebatte gefährdet Einheit der Polizei
Kiel. Föderalismusdiskussion, einheitliche Bundesbesoldung, Digitalfunk, Terrorismusbekämpfung- das waren nur einige der Themen, die der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg, sein Stellvertreter Bernhard Witthaut und der stellvertretende Vorsitzende des GdP-Landesbezirks Schleswig-Holstein, Sylvio Arnoldi, Ende Januar mit dem diesjährigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK), Klaus Buß in Kiel erörterten. Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein hat seit Anfang des Jahres den jährlich wechselnden Vorsitz der Konferenz inne. Sie wurde 1954 eingerichtet wurde, um die zuvor im Wesentlichen auf der Arbeitsebene durchgeführte Länder übergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den 16 Ländern.
Zu Beginn seiner Amtszeit kündigte Klaus Buß an, vor allem Themen der Inneren Sicherheit, des Katastrophenschutzes, des Ausländerrechts und des öffentlichen Dienstrechts in den Mittelpunkt der Frühjahrs- und Herbsttagung der Innenministerkonferenz zu stellen.
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg sprach bei dem Treffen in Kiel die Befürchtung aus, dass die entfachte Föderalismusdiskussion die Polizeien des Bundes und der Länder vor eine Zerreissprobe stellen könnte. Er warnte davor, dass nach dem Beschluss des Bundesrates, den Ländern durch eine Öffnungsklausel Spielräume in der Beamtenbesoldung zu ermöglichen, die Föderalismusdiskussion weitere Unterschiedlichkeiten zwischen den Ländern in Ausbildung, Ausstattung, Erscheinungsbild und sozialer Sicherung der Polizei produzieren könnte. Freiberg: „Nicht zuletzt die Gründung der Innenministerkonferenz war von dem Ziel einer möglichst bundeseinheitlichen Polizei geprägt. Was wir jetzt erleben, ist der Weg zurück in die Kleinstaaterei.“
Buß sieht die Gefahr, dass durch die Föderalismusdebatte besonders die kleinen Flächenländer Nachteile erleiden könnten. In der Frage der Beamtenbesoldung hätte er einer einheitlichen Regelung den Vorzug gegeben. Allerdings sprach er sich auch für mehr Flexibilität und Deregulierung im Beamtenrecht und in den Tarifverträgen aus.
Bei den kriminalpolitischen Themen will sich der neue IMK-Vorsitzende unter anderem für mehr Rechte der Ermittler, insbesondere im Bereich der Internet-Kriminalität einsetzen. Der genetische Fingerabdruck soll nach Ansicht des Innenministers bei jeder erkennungsdienstlichen Maßnahme ohne Richtervorbehalt genommen werden können. Dieser Gen-Test solle wie bisher ausschließlich auf den nicht-codierenden Teil beschränkt bleiben. Buß erinnerte auch an den Vorstoß seines Landes zur Neuaufstellung einer einheitlichen Deutschen Küstenwache, um das Nebeneinander von vier verschiedenen Bundesressorts auf dem Wasser zu beenden. In der Nord- und Ostsee haben der Zoll, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Fischereischutz und der Bundesgrenzschutz Zuständigkeiten.
Die Innenministerkonferenz, an der der Bundesinnenminister als ständiger Gast ohne Stimmrecht teilnimmt, tagt in der Regel zweimal im Jahr. Sie wird unterstützt von sechs ständigen Arbeitskreisen, denen die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes Angehören. Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip.
Zu Beginn seiner Amtszeit kündigte Klaus Buß an, vor allem Themen der Inneren Sicherheit, des Katastrophenschutzes, des Ausländerrechts und des öffentlichen Dienstrechts in den Mittelpunkt der Frühjahrs- und Herbsttagung der Innenministerkonferenz zu stellen.
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg sprach bei dem Treffen in Kiel die Befürchtung aus, dass die entfachte Föderalismusdiskussion die Polizeien des Bundes und der Länder vor eine Zerreissprobe stellen könnte. Er warnte davor, dass nach dem Beschluss des Bundesrates, den Ländern durch eine Öffnungsklausel Spielräume in der Beamtenbesoldung zu ermöglichen, die Föderalismusdiskussion weitere Unterschiedlichkeiten zwischen den Ländern in Ausbildung, Ausstattung, Erscheinungsbild und sozialer Sicherung der Polizei produzieren könnte. Freiberg: „Nicht zuletzt die Gründung der Innenministerkonferenz war von dem Ziel einer möglichst bundeseinheitlichen Polizei geprägt. Was wir jetzt erleben, ist der Weg zurück in die Kleinstaaterei.“
Buß sieht die Gefahr, dass durch die Föderalismusdebatte besonders die kleinen Flächenländer Nachteile erleiden könnten. In der Frage der Beamtenbesoldung hätte er einer einheitlichen Regelung den Vorzug gegeben. Allerdings sprach er sich auch für mehr Flexibilität und Deregulierung im Beamtenrecht und in den Tarifverträgen aus.
Bei den kriminalpolitischen Themen will sich der neue IMK-Vorsitzende unter anderem für mehr Rechte der Ermittler, insbesondere im Bereich der Internet-Kriminalität einsetzen. Der genetische Fingerabdruck soll nach Ansicht des Innenministers bei jeder erkennungsdienstlichen Maßnahme ohne Richtervorbehalt genommen werden können. Dieser Gen-Test solle wie bisher ausschließlich auf den nicht-codierenden Teil beschränkt bleiben. Buß erinnerte auch an den Vorstoß seines Landes zur Neuaufstellung einer einheitlichen Deutschen Küstenwache, um das Nebeneinander von vier verschiedenen Bundesressorts auf dem Wasser zu beenden. In der Nord- und Ostsee haben der Zoll, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Fischereischutz und der Bundesgrenzschutz Zuständigkeiten.
Foto: Die GdP im Gespräch mit dem neuen IMK-Vorsitzenden. Von links: Frank Mathisen, Büro IMK-Angelegenheiten; Jörg Ziercke, ehemaliger Leiter der Polizeiabteilung und jetziger Präsident im Bundeskriminalamt; Sylvio Arnoldi, stellv. Vorsitzender des GdP-Landesbezirks Schleswig-Holstein; IMK-Vorsitzender Klaus Buß, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein; GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg und Bernhard Witthaut, stellv. GdP-Bundesvorsitzender. Foto: Holecek |
Die Innenministerkonferenz, an der der Bundesinnenminister als ständiger Gast ohne Stimmrecht teilnimmt, tagt in der Regel zweimal im Jahr. Sie wird unterstützt von sechs ständigen Arbeitskreisen, denen die jeweiligen Abteilungsleiter der Innenressorts der Länder und des Bundes Angehören. Für die Beschlussfassung der IMK gilt das Einstimmigkeitsprinzip.