GdP: Kein Asyl für Terroristen
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Die Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen und den deutschen Sicherheitsbehörden sollte vom Bundeskanzler und vom Bundesaußenminister zur Chefsache erklärt werden, um künftig zu verhindern, dass amerikanische Ermittlungsergebnisse nicht oder nicht rechtzeitig an deutsche Gerichte übermittelt werden.“
In Deutschland, so die GdP, seien die Gerichte nun einmal auf Beweismittel angewiesen. Wer verhindert, dass solche Beweismittel vorgelegt werden können, riskiere, dass mit großem Aufwand ermittelte und festgenommene Tatverdächtige nicht verurteilt werden könnten.
Gleichzeitig appellierte die GdP an die Ausländerbehörden, dem Desaster im Fall Mzoudi nicht noch die Krone aufzusetzen und dem Asylantrag des nachweislichen Unterstützers der Terroristen des 11. September statt zu geben. Freiberg: „An den Tatbeiträgen Mzoudis besteht auch nach der Entscheidung des OLG Hamburg kein Zweifel. Das Asylrecht würde auf den Kopf gestellt.“
In Deutschland, so die GdP, seien die Gerichte nun einmal auf Beweismittel angewiesen. Wer verhindert, dass solche Beweismittel vorgelegt werden können, riskiere, dass mit großem Aufwand ermittelte und festgenommene Tatverdächtige nicht verurteilt werden könnten.
Gleichzeitig appellierte die GdP an die Ausländerbehörden, dem Desaster im Fall Mzoudi nicht noch die Krone aufzusetzen und dem Asylantrag des nachweislichen Unterstützers der Terroristen des 11. September statt zu geben. Freiberg: „An den Tatbeiträgen Mzoudis besteht auch nach der Entscheidung des OLG Hamburg kein Zweifel. Das Asylrecht würde auf den Kopf gestellt.“