Betreiber in die Pflicht nehmen
Ja zu Fixerräumen
Konrad Freiberg, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender: "Der vorliegende Gesetzentwurf stellt diese Einrichtungen nun auf eine klare gesetzliche Grundlage. Mit der Einrichtung von Drogenkonsumräumen wird zwar nicht die Drogensucht selbst bekämpft, wohl aber können gefährliche Begleitumstände, wie die Ansteckungsgefahr mit Aids, gemildert werden. Im Kampf gegen den Rauschgiftmißbrauch können Fixerräume zwar nicht befriedigen, jedoch bedeuten sie eine Hilfe für Schwerstkranke." Außerdem sei es sinnlos, so Freiberg weiter, offene Drogenszenen zu bekämpfen, ohne den Schwerstabhängigen einen geschützten Raum anzubieten, in dem sie kontrolliert den Stoff konsumieren können. |