Die GdP im Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp
Kein Spielzeug – „Lebensgefährliche Begegnungen" mit Soft-Air-Waffen häufen sich - Schärfere Bestimmungen angestrebt
Von ddp-Korrespondent Wolfgang Schönwald
„Über Notruf gerufene Polizisten treffen immer öfter auf junge Männer, die auf Parkplätzen, alten Firmengeländen oder Schulen mit diesen Soft-Air-Waffen hantieren und kleine Kügelchen verschießen“, warnt der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg. Allein in den vergangenen sechs Monaten hätte es bundesweit mindestens mehr als ein Dutzend Einsätze gegeben.
Anfang Dezember waren Notrufe bei der Kieler Polizei eingegangen, die von Bewaffneten vor einer Sparkasse sprachen. Vor Ort eintreffende Beamte forderten mit gezogener Dienstwaffe die Verdächtigen auf, ihre Pistolen auf den Boden zu richten und sich nicht zu bewegen. Die 15- bis 17-jährigen Jugendlichen spielten mit Soft-Air-Waffen, stellte sich heraus. „Eine falsche Reaktion hätte zum Einsatz der Schusswaffe führen können“, hieß es anschließend bei den Polizisten.
In Berlin versetzte zu Weihnachten ein Mann seine Nachbarschaft in Angst und Schrecken, als er nachts mit einer Kalaschnikow aus dem Fenster seiner Wohnung feuerte. Erst Spezialeinsatzkräfte konnten den Täter überwältigen, der mit einer Soft-Air-Ausführung herumballert hatte.
Großeinsätze lösten auch vermummte Jugendliche in einem leerstehenden Bürogebäude in Hannover aus, die mit diesen Nachbildungen dort agierten und ein Mann im Tarnanzug, der mit einer Maschinenpistole bewaffnet über den Zaun einer Schule kletterte. Noch bevor der Verdächtige zwei Schüler ins Visier nehmen konnte, wurde er von Polizisten zum Fallenlassen der Soft-Air-Waffe aufgefordert. Der Verdächtige gab an, mit den Jungen „Krieg spielen zu wollen“.
Bislang gab es bei diesen „lebensgefährlichen Begegnungen“ glücklicherweise noch keinen Toten, wie GdP-Waffenexperte Wolfgang Dicke betont. Jedoch fügt er hinzu: „Es wird immer enger, es ist die oft zitierte Haaresbreite, die uns noch vor einer Katastrophe schützt.“ Deshalb müssten schnellstens schärfere Bestimmungen zum Tragen dieser Soft-Air-Waffen her. „Es kann nicht länger angehen, dass diese gefährlichen Imitate in den Fußgängerzonen der Innenstädte offen getragen werden dürfen. Daher verlangen wir ein gesetzliches verbot des Führens in der Öffentlichkeit“, mahnt Dicke. Zumindest für die Furcht einflößenden Maschinenpistolen sollten gesetzliche Regelungen her.
Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß (SPD) setzt sich für ein generelles Verbot von Spielzeugwaffen ein, wenn sie wie echte aussehen. Soft-Air-Waffen dürften zudem nicht in die Hände Jugendlicher. Es sei unmöglich, bei einem Polizeieinsatz zwischen einer echten oder der Nachbildung einer Schusswaffe zu unterscheiden, sagt Buß. Der Minister wollte dieses Thema in der Runde seiner sozialdemokratischen Kollegen bereits am Donnerstag ansprechen.
Mittlerweile gibt es auch im Berliner Bundesinnenministerium Gespräche mit allen Beteiligten, auch aus der Wirtschaft, über den künftigen Umgang mit Soft-Air-Waffen in Deutschland. Eine Ministeriumssprecherin wollte sich zu Einzelheiten nicht äußern. Sie betonte, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Vorschläge geprüft werden.
Anfang Dezember waren Notrufe bei der Kieler Polizei eingegangen, die von Bewaffneten vor einer Sparkasse sprachen. Vor Ort eintreffende Beamte forderten mit gezogener Dienstwaffe die Verdächtigen auf, ihre Pistolen auf den Boden zu richten und sich nicht zu bewegen. Die 15- bis 17-jährigen Jugendlichen spielten mit Soft-Air-Waffen, stellte sich heraus. „Eine falsche Reaktion hätte zum Einsatz der Schusswaffe führen können“, hieß es anschließend bei den Polizisten.
In Berlin versetzte zu Weihnachten ein Mann seine Nachbarschaft in Angst und Schrecken, als er nachts mit einer Kalaschnikow aus dem Fenster seiner Wohnung feuerte. Erst Spezialeinsatzkräfte konnten den Täter überwältigen, der mit einer Soft-Air-Ausführung herumballert hatte.
Großeinsätze lösten auch vermummte Jugendliche in einem leerstehenden Bürogebäude in Hannover aus, die mit diesen Nachbildungen dort agierten und ein Mann im Tarnanzug, der mit einer Maschinenpistole bewaffnet über den Zaun einer Schule kletterte. Noch bevor der Verdächtige zwei Schüler ins Visier nehmen konnte, wurde er von Polizisten zum Fallenlassen der Soft-Air-Waffe aufgefordert. Der Verdächtige gab an, mit den Jungen „Krieg spielen zu wollen“.
Bislang gab es bei diesen „lebensgefährlichen Begegnungen“ glücklicherweise noch keinen Toten, wie GdP-Waffenexperte Wolfgang Dicke betont. Jedoch fügt er hinzu: „Es wird immer enger, es ist die oft zitierte Haaresbreite, die uns noch vor einer Katastrophe schützt.“ Deshalb müssten schnellstens schärfere Bestimmungen zum Tragen dieser Soft-Air-Waffen her. „Es kann nicht länger angehen, dass diese gefährlichen Imitate in den Fußgängerzonen der Innenstädte offen getragen werden dürfen. Daher verlangen wir ein gesetzliches verbot des Führens in der Öffentlichkeit“, mahnt Dicke. Zumindest für die Furcht einflößenden Maschinenpistolen sollten gesetzliche Regelungen her.
Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß (SPD) setzt sich für ein generelles Verbot von Spielzeugwaffen ein, wenn sie wie echte aussehen. Soft-Air-Waffen dürften zudem nicht in die Hände Jugendlicher. Es sei unmöglich, bei einem Polizeieinsatz zwischen einer echten oder der Nachbildung einer Schusswaffe zu unterscheiden, sagt Buß. Der Minister wollte dieses Thema in der Runde seiner sozialdemokratischen Kollegen bereits am Donnerstag ansprechen.
Mittlerweile gibt es auch im Berliner Bundesinnenministerium Gespräche mit allen Beteiligten, auch aus der Wirtschaft, über den künftigen Umgang mit Soft-Air-Waffen in Deutschland. Eine Ministeriumssprecherin wollte sich zu Einzelheiten nicht äußern. Sie betonte, dass die rechtlichen Möglichkeiten der Vorschläge geprüft werden.
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