Versorgungsrücklage wird abgelehnt
Massiv wandte sich die GdP auch gegen die weiteren Kürzungsmaßnahmen des Versorgungsreformgesetzes. So sei dies zum einen die Polizeizulage, die nach einer Übergangsregelung nicht mehr ruhegehaltfähig sei. Betroffenen Polizeibeamten werde damit im Ruhestand eine erhebliche Einkommenseinbuße zugemutet. "Das ist, so Hermann Lutz, der Dank des Dienstherren für den gefahrvollen Polizeiberuf." |