Länderübergreifende Einsätze vereinfachen
GdP fordert einheitliches Polizeigesetz
Freiberg weiter: "Die für alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte gleichermaßen geltenden Vorschriften der Verfassung schreiben vor, welche Anforderungen der jeweilige Grundrechtseingriff mit sich bringt. Es ist somit unverständlich, warum die deutsche Polizei einer Kleinstaaterei von 16 beziehungsweise 17 Vorschriften der Bürokratie und Verwaltung unterzogen werden , die im Ergebnis alle gleich sein müssen.“
Länderübergreifende Einsätze, so Freiberg, führten in vielen Fällen dazu, dass Kräfte anderer Länder mit dem Gesetz des einsatzführenden Landes nicht vertraut seien und es aufgrund von Rechtsunsicherheiten zu Fehleinschätzungen oder sogar zu unrechtmäßigen Maßnahmen kommen könne.
Insbesondere, wenn es um die verfassungsmäßige Überprüfung einer Maßnahme durch das Bundesverfassungsgericht gehe, wie es im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung geschehen war, würde ein einheitliches Gesetz die sich anschließende Massenbürokratie vereinfachen.
Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.
Länderübergreifende Einsätze, so Freiberg, führten in vielen Fällen dazu, dass Kräfte anderer Länder mit dem Gesetz des einsatzführenden Landes nicht vertraut seien und es aufgrund von Rechtsunsicherheiten zu Fehleinschätzungen oder sogar zu unrechtmäßigen Maßnahmen kommen könne.
Insbesondere, wenn es um die verfassungsmäßige Überprüfung einer Maßnahme durch das Bundesverfassungsgericht gehe, wie es im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung geschehen war, würde ein einheitliches Gesetz die sich anschließende Massenbürokratie vereinfachen.
Der 23. Ordentliche Bundeskongress der Gewerkschaft der Polizei in Berlin dauert noch bis zum 16. November 2006 an.