GdP-Gespräche erfolgreich: Aufstiegsmöglichkeiten bei der Bundespolizei werden erheblich verbessert
Am 31.07.2014 berichteten wir über die Verhandlungen der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei mit dem Bundesministerium des Innern zu der Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und den damit verbundenen erheblichen Verbesserungen der Aufstiegschancen insbesondere für Polizeiobermeisterinnen und -obermeistern bei der Bundespolizei.
Hier der Artikel vom 31.7.2014
Am 17.09.2014 hat nun das Bundeskabinett der Verordnungsänderung zugestimmt, die dadurch am 01.01.2015 in Kraft tritt.
Durch die Änderung des § 16 der BPOLLV können demnach Polizeivollzugsbeamte zu einem verkürzten Aufstieg in den gehobenen Dienst der BPOL zugelassen werden, wenn ein dienstliches Bedürfnis besteht, sie noch nicht 57 Jahre alt sind, sich im Amt der POMin oder des POM´s drei Jahre bewährt haben, in den letzten beiden Beurteilungen überdurchschnittlich bewertet worden sind und erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben. Die verfassungswidrige Altersgrenze von 45 Jahren und die Zulassungsvoraussetzung PolizeihauptmeisterIn sind weggefallen. Die schnellstmögliche Vorlage der Richtlinien des EAV bzw. VAV und das Curriculum für den verkürzten Aufstieg wurde erneut eingefordert. Gegen die von der GdP angeregte Möglichkeit zur Absolvierung des Aufstiegs beim BKA bestehen seitens des BMI keine Bedenken. Diese soll nun in Gesprächen mit dem BPOLP realisiert werden.
Durch diese Novelierung der Laufbahnverordnung ist ein wichtiger Meilenstein in dem von der Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei geforderten Attraktivitätsprogramm erreicht!