GdP begrüßt BAG-Entscheidung
Alter spielt bei Urlaubsdauer künftig keine Rolle mehr
Nach der BAG-Entscheidung (Aktenzeichen 9 AZR 529/10) steht allen unter den TVöD fallenden Beschäftigten die höchste im TVöD festgelegte Erholungsurlaubsdauer zu, also konkret 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Witthaut: „Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ist grundsätzlich auf alle Tarifverträge zu übertragen, die eine Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Lebensalter vorsehen. Dies gilt insbesondere für den TV-L.“
Witthaut: „Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie ist grundsätzlich auf alle Tarifverträge zu übertragen, die eine Staffelung des Urlaubsanspruchs nach Lebensalter vorsehen. Dies gilt insbesondere für den TV-L.“
Foto: Arno Bachert - pixelio.de