GdP zu Protesten gegen israelische Außenpolitik
Auf Demonstrationen keine Volksverhetzung dulden
Malchow erklärte: „ Hetzaufrufe zu Hass und Gewalt und Angriffe auf unsere jüdischen Mitbürger dürfen nicht geduldet werden.“
Die GdP fordert die Innenminister und Innensenatoren auf, die Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts zur Ausweisung von islamistischen Hasspredigern und Hetzern konsequent anzuwenden. Malchow: „Die Vorgänge zum Beispiel in der Al-Nur-Moschee in Berlin geben zu großer Sorge Anlass.“ Beim Verfassungsschutz gilt die Moschee als Anlaufpunkt von Salafisten und salafistischen Predigern, die einen besonders militanten und reaktionären Islam propagieren.
Vor allem im Hinblick auf die für Freitag zu erwartenden Demonstrationen gegen die israelische Außenpolitik am „Al-Quds-Tag“ seien nach Ansicht der GdP vor allem die Versammlungsbehörden gefordert, mit klaren Auflagen dem grundgesetzlich verbrieften Versammlungsrecht Geltung zu verschaffen. Malchow: „Das Versammlungsrecht darf nicht dazu missbraucht werden, Pogromstimmungen zu entfachen. Meine Kolleginnen und Kollegen werden die Auflagen der Versammlungsbehörde unmissverständlich durchsetzen.“
Die GdP fordert die Innenminister und Innensenatoren auf, die Möglichkeiten des Aufenthaltsrechts zur Ausweisung von islamistischen Hasspredigern und Hetzern konsequent anzuwenden. Malchow: „Die Vorgänge zum Beispiel in der Al-Nur-Moschee in Berlin geben zu großer Sorge Anlass.“ Beim Verfassungsschutz gilt die Moschee als Anlaufpunkt von Salafisten und salafistischen Predigern, die einen besonders militanten und reaktionären Islam propagieren.
Vor allem im Hinblick auf die für Freitag zu erwartenden Demonstrationen gegen die israelische Außenpolitik am „Al-Quds-Tag“ seien nach Ansicht der GdP vor allem die Versammlungsbehörden gefordert, mit klaren Auflagen dem grundgesetzlich verbrieften Versammlungsrecht Geltung zu verschaffen. Malchow: „Das Versammlungsrecht darf nicht dazu missbraucht werden, Pogromstimmungen zu entfachen. Meine Kolleginnen und Kollegen werden die Auflagen der Versammlungsbehörde unmissverständlich durchsetzen.“