Hooligan-Gruppen sind kriminelle Vereinigungen
Bundesrichter senden klares Signal an harten Kern der Fußball-Gewaltszene
Die klare Ansage der Karlsruher Richter nimmt nach Auffassung der GdP die Vereine stärker in die Pflicht, diese Gewalttäter aus den Stadien zu verbannen. GdP-Chef Malchow: "Die Clubs dürfen sich jetzt nicht zurücklehnen und sagen, prima, die Polizei macht das jetzt für uns. Vielmehr müssen sich die Funktionäre der Vereine in ihren Spitzengremien unmissverständlich positionieren und erstens in ihrer Fan-Szene aufräumen, und zweitens, jegliche Bestrebungen von Hooligans Vorstandsposten zu erlangen, abwehren und einen Riegel vorschieben."
Die BGH-Entscheidung unterstütze die jahrelangen Bemühungen des Deutschen Fußball-Verbandes (DFB) und des Ligaverbandes, DFL, mit allen Mitteln gegen Gewalt im Fußball vorzugehen, sagte Malchow. "Deshalb ist heute auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger."
Link: GdP-Vize Jörg Radek im Interview mit dem Radiosender Bayern 2
Download: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur "Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen im Rahmen von verabredeten Schlägereien"
Link: Mehr Hintergrund zum Thema auf der Homepage des BGH
Die BGH-Entscheidung unterstütze die jahrelangen Bemühungen des Deutschen Fußball-Verbandes (DFB) und des Ligaverbandes, DFL, mit allen Mitteln gegen Gewalt im Fußball vorzugehen, sagte Malchow. "Deshalb ist heute auch ein guter Tag für alle friedlichen Fußballanhänger."
Link: GdP-Vize Jörg Radek im Interview mit dem Radiosender Bayern 2
Download: Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur "Sittenwidrigkeit von Körperverletzungen im Rahmen von verabredeten Schlägereien"
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