Das Bundesschiedsgericht
Über Strittiges entscheiden
Die Satzung der Gewerkschaft der Polizei verlangt für die Durchführung von Ordnungsverfahren und von Verfahren bei Satzungsstreitigkeiten ein Bundesschiedsgericht am Sitz des Bundesvorstandes in Berlin zu bilden. Das Bundesschiedsgericht besteht aus drei Mitgliedern, einem/einer Vorsitzenden, einem/einer Beisitzer/in als stellvertretende/n Vorsitzende/n und einem/einer Beisitzer/in. Zusätzlich sind drei stellvertretende Mitglieder des Bundesschiedsgerichts zu wählen.
Das Gremium wurde auf dem 27. Ordentlichen GdP-Bundeskongress Mitte September 2022 in Berlin neu gewählt.
Das Gremium wurde auf dem 27. Ordentlichen GdP-Bundeskongress Mitte September 2022 in Berlin neu gewählt.
- Horst Göbel (Bremen), Vorsitzender
- Hartmut Seiler (Saarland), Stellvertretender Vorsitzender
- Susanne Klose (Nordrhein-Westfalen), Beisitzerin
- Andreas Grün (Hessen), stellvertretendes Mitglied
- Jörg Mildahn (Niedersachsen), stellvertretendes Mitglied
- Reinhold Schmitt (Saarland), stellvertretendes Mitglied