Der Bundeskontrollausschuss (BkonA)
Der Bundeskontrollausschuss (BkonA) besteht aus je einem delegierten Mitglied der GdP-Landesbezirke und -Bezirke. Die sich dort mindestens einmal im Jahr versammelnden Kolleginnen und Kollegen dürfen übrigens keinem anderen Gremium der GdP auf der Bundesebene angehören.
Vorsitzender: Oliver Kemme
Stellvertretender Vorsitzender: Peter Busch
Protokollführer: Thomas Handschuck
Das Kontrollgremium wacht, so steht es in der Satzung der GdP, über die „ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses und der satzungsgemäßen Arbeit der Organe“. Die einzige Ausnahme bildet jedoch das Bundesschiedsgericht. Zugleich nimmt der BkonA Beschwerden über den Gewerkschaftsbeirat, den Bundesvorstand und den Geschäftsführenden Bundesvorstand entgegen. Auch die Kassenprüfberichte finden ihren Weg zu den GdP-Ordnungshütern.
Vorsitzender: Oliver Kemme
Stellvertretender Vorsitzender: Peter Busch
Protokollführer: Thomas Handschuck
Das Kontrollgremium wacht, so steht es in der Satzung der GdP, über die „ordnungsgemäße Durchführung der Beschlüsse des Bundeskongresses und der satzungsgemäßen Arbeit der Organe“. Die einzige Ausnahme bildet jedoch das Bundesschiedsgericht. Zugleich nimmt der BkonA Beschwerden über den Gewerkschaftsbeirat, den Bundesvorstand und den Geschäftsführenden Bundesvorstand entgegen. Auch die Kassenprüfberichte finden ihren Weg zu den GdP-Ordnungshütern.
Aus den Ländern oder Bezirken eingehende Beschwerden werden von drei BkonA-Mitgliedern vorgeprüft. Dabei ist die Hürde, die eine Beschwerde überwinden muss, um im BkonA erörtert zu werden, nicht sehr hoch. Es reicht aus, wenn nur einer der drei Vorprüfer die Beschwerde für nicht gänzlich unbegründet hält.
Zunächst der BkonA-Vorsitzende, dann sein Stellvertreter oder bei Terminschwierigkeiten noch ein bestimmtes Mitglied des Gremiums sind berechtigt, an Sitzungen der GdP-Organe „mit beratender Stimme“ teilzunehmen.