GdP nennt Diskussion um Höhe der Beamtenpensionen „Unfug“
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Eine Vielzahl von Angestellten hat neben ihrer Grundsicherung im Alter auch eine betriebliche Altersversorgung. Wird fairerweise diese Absicherung im Alter mit der Beamtenversorgung verglichen, dann müssen die unterschiedlichen Belastungen der Alterssicherungssysteme mit in die Betrachtung gezogen werden.“
Der Pensionär, so die GdP, sei steuerlich wesentlich höher belastet und zahle einen enorm höheren Beitrag zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Freiberg: „Ihm ist vom Gesetzgeber die Möglichkeit verwehrt, sich in der ge-setzlichen Krankenversicherung zu versichern. Vergleicht man also die verfügbaren Einkommen von Rentnern und Pensionären, dann schmelzen die Unterschiede auf ein Minimum zusammen.“
Der Pensionär, so die GdP, sei steuerlich wesentlich höher belastet und zahle einen enorm höheren Beitrag zu seiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Freiberg: „Ihm ist vom Gesetzgeber die Möglichkeit verwehrt, sich in der ge-setzlichen Krankenversicherung zu versichern. Vergleicht man also die verfügbaren Einkommen von Rentnern und Pensionären, dann schmelzen die Unterschiede auf ein Minimum zusammen.“