GdP fordert Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
GdP-Vorsitzender Konrad Freiberg: „Dass mit der Ausbeutung sexueller Dienstleistungen öffentlich geworben werden kann, zeigt die Schwächen des derzeit geltenden Prostitutionsgesetzes. Es wurden strafrechtliche Interventionsmöglichkeiten abgebaut, die zu Verunsicherungen bei den Strafverfolgungsbehörden, aber auch bei den Prostituierten und Betreibern von Prostitutionsstätten geführt haben.“
Nach Auffassung der GdP sind Spezialvorschriften für bordellartige oder sonstige prostitutionsnahe Betriebe unumgänglich.
Freiberg: „Eine Erlaubnispflicht mit besonderer Überwachung durch die Behörden, wie sie zum Beispiel für Spielhallen, Anlageberater, Versicherungsvermittler u.a. gilt, würde außerdem dazu beitragen, das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren, weil ihrer Tätigkeit eine klare rechtliche Regelung zu Grunde läge.“
Freiberg: „Milieutypische Straftaten könnten leichter aufgeklärt und die Transparenz des Milieus erhöht werden, weil Beteiligung und Zusammenarbeit von Prostituierten, Bordellbetreibern, Polizei und Ordnungsbehörden Vertrauen schaffen. Dadurch würde auch die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, ihre Gewinnung als Opferzeuginnen und die effektive Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution erheblich erleichtert.“
Nach Auffassung der GdP sind Spezialvorschriften für bordellartige oder sonstige prostitutionsnahe Betriebe unumgänglich.
Freiberg: „Eine Erlaubnispflicht mit besonderer Überwachung durch die Behörden, wie sie zum Beispiel für Spielhallen, Anlageberater, Versicherungsvermittler u.a. gilt, würde außerdem dazu beitragen, das Verhältnis von Prostituierten und Bordellbetreibern zur Polizei zu normalisieren, weil ihrer Tätigkeit eine klare rechtliche Regelung zu Grunde läge.“
Freiberg: „Milieutypische Straftaten könnten leichter aufgeklärt und die Transparenz des Milieus erhöht werden, weil Beteiligung und Zusammenarbeit von Prostituierten, Bordellbetreibern, Polizei und Ordnungsbehörden Vertrauen schaffen. Dadurch würde auch die Identifizierung von Opfern des Menschenhandels, ihre Gewinnung als Opferzeuginnen und die effektive Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsprostitution erheblich erleichtert.“