GdP zu Unterzeichnung von deutsch-polnischem Polizeiabkommen
Ermittlungsdruck auf international agierende Täter spürbar erhöhen
Neben Vereinfachungen bei den bereits seit einem Jahrzehnt bestehenden gemeinsamen Streifengängen in besonderen Lagen gebe es künftig klare rechtliche Regelungen für die Einsätze der Beamten im jeweiligen Nachbarland. So könne nunmehr ein Brandenburger Polizist einen Autodieb über die Grenze verfolgen und ihn dann später gemeinsam mit seinem polnischen Kollegen festnehmen. Notfalls dürfe bei der Verfolgung Verdächtiger auch eine Waffe eingesetzt werden. Bislang war dazu eine ausdrückliche Genehmigung des zuständigen Innenministeriums notwendig.
Zudem bestehe künftig die Möglichkeit, operative Ermittlungsgruppen aus Polizei, Bundespolizei oder Staatsanwaltschaften zu bilden, um gemeinsam den europaweit agierenden Hintermännern der Organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen. Der GdP-Chef: "Mit dem Polizeiabkommen wird auch eine weitere wesentliche Hürde beseitigt, indem polizeiliche Maßnahmen in grenzüberschreitenden Zügen oder Fahrgastschiffen nunmehr über die Grenze hinaus fortgesetzt werden können." Der GdP-Chef zeigte sich über den verbesserten polizeilichen Maßnahmenkatalog erfreut, mahnte jedoch eine entsprechende personelle Ausstattung der Polizei an: "Mehr Einsätze in der Grenzregion dürfen nicht zu weniger im Hinterland führen."
Malchow forderte die zuständigen Innenminister auf, die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kriminalität in detaillierten Lagebildern zu erfassen. Nur so sei es möglich, konkrete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und somit die effektive Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität zu gewährleisten.
Mehr Hintergrund zu den Themen Kfz-Diebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl auf "Polizei Dein Partner - Das Präventionsportal":
Die „Gemeinsame Fahndungsgruppe Neiße“ - Deutsche und polnische Polizisten im Kampf gegen PKW-Diebe
Sicher wohnen
Zudem bestehe künftig die Möglichkeit, operative Ermittlungsgruppen aus Polizei, Bundespolizei oder Staatsanwaltschaften zu bilden, um gemeinsam den europaweit agierenden Hintermännern der Organisierten Kriminalität das Handwerk zu legen. Der GdP-Chef: "Mit dem Polizeiabkommen wird auch eine weitere wesentliche Hürde beseitigt, indem polizeiliche Maßnahmen in grenzüberschreitenden Zügen oder Fahrgastschiffen nunmehr über die Grenze hinaus fortgesetzt werden können." Der GdP-Chef zeigte sich über den verbesserten polizeilichen Maßnahmenkatalog erfreut, mahnte jedoch eine entsprechende personelle Ausstattung der Polizei an: "Mehr Einsätze in der Grenzregion dürfen nicht zu weniger im Hinterland führen."
Malchow forderte die zuständigen Innenminister auf, die Entwicklung der grenzüberschreitenden Kriminalität in detaillierten Lagebildern zu erfassen. Nur so sei es möglich, konkrete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und somit die effektive Bekämpfung der internationalen Organisierten Kriminalität zu gewährleisten.
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Foto: Hans Dunker - pixelio.de