Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
GdP-Chef Malchow: Endlich grünes Licht für verfassungskonforme Vorratsdatenspeicherung
Malchow weiter: "Das entspricht den Vorgaben des deutschen Bundesverfassungsgerichts und auch den Forderungen der GdP."
Gleichzeitig warnt die Gewerkschaft der Polizei davor, die EuGH-Entscheidung als Vorwand für eine weitere Verzögerung der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu missbrauchen. "Die Zeche für eine weitere Behinderung und Verhinderung der Bekämpfung schwerster Straftaten zahlt die Gesellschaft", so Malchow.
Der GdP-Vorsitzende weiter: "Unsere Rechtsstandpunkte zur Vorratsdatenspeicherung sind tragbar. Wir fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der dem Urteil des EuGH Rechnung trägt und der mit seinem hohen Datenschutzniveau als Blaupause für Europa dienen kann."
GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow. Foto: GdP/Immel
Gleichzeitig warnt die Gewerkschaft der Polizei davor, die EuGH-Entscheidung als Vorwand für eine weitere Verzögerung der Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu missbrauchen. "Die Zeche für eine weitere Behinderung und Verhinderung der Bekämpfung schwerster Straftaten zahlt die Gesellschaft", so Malchow.
Der GdP-Vorsitzende weiter: "Unsere Rechtsstandpunkte zur Vorratsdatenspeicherung sind tragbar. Wir fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der dem Urteil des EuGH Rechnung trägt und der mit seinem hohen Datenschutzniveau als Blaupause für Europa dienen kann."
GdP-Bundesvorsitzender Oliver Malchow. Foto: GdP/Immel
Foto (oben): © Markus Vogelbacher - pixelio.de