GdP Baden-Württemberg: Operativer Dienst geht vor Verwaltungsaufgaben
Es könnte der Eindruck erweckt werden, die betroffenen Beschäftigten hätten keine Aufgaben wahrgenommen. Doch dies ist ein Trugschluss, der Konsequenzen nach sich ziehen wird. „Sollte das Tarifpersonal tatsächlich in diesem Umfang abgebaut und die Wiederbesetzungssperre nicht aufgehoben werden“, so Kirstein, „wird die Folge sein, dass sehr gut ausgebildete Polizeibeamte zusätzlich in diesen Bereichen eingesetzt werden müssen und somit an anderer Stelle wieder fehlen. Denn die Kollegen können sich nicht ‚zweiteilen‘ um beide Aufgaben 100prozentig erfüllen zu können“.
Jetzt schon wird die Funktionalität in vielen Bereich nur durch Abordnungen aufrechterhalten. Somit fehlen die abgeordneten Kollegen/-innen an ihrer originären Stelle und die Aufgaben müssen die „Übriggebliebenen“ zusätzlich mit übernehmen. Hinzu kommen die immer intensiver werdenden zusätzlichen Belastungen durch Kriminalitätsverdichtungen, wie z. B. bei der Einbruchskriminalität und den personalintensiven Einsätzen bei Fußballspielen. Durch diese Arbeitsverdichtungen besteht die Gefahr von erhöhten Krankheitsquoten, insbesondere im Bereich des Burn-Out-Syndroms, wie dies schon verschiedene Krankenkassen festgestellt haben.
Kirstein meint weiter, dass die Politik zwingend den Personalabbau stoppen und der Entwicklung entgegenwirken muss. „Von unseren Polizeipräsidenten erwarten wir“, so Kirstein, „dass sie die Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten ernst nehmen und die Gewerkschaft der Polizei darin unterstützen, die Politik dazu zu bewegen, dass der Tarifbereich nicht weiter ausgedünnt wird und die vorhandenen Stellen alle und zwar ohne Sperrfristen wieder besetzt werden dürfen“.
„Ansonsten“, warnt Kirstein, „könnte in naher Zukunft der Punkt erreicht sein, an dem die Polizei nicht mehr in allen Handlungsfeldern die nötige Intensität einbringen kann. Bei all diesen Belastungen, ist die Erfüllung der Forderung nach der zweigeteilten Laufbahn unumgänglich. Bevor diese Grün-Rote Landesregierung die Kennzeichnungspflicht aus dem Kooperationsvertrag einführt, sollte sie den Kooperationsvertrag in diesem Punkt zuerst erfüllen“.
Jetzt schon wird die Funktionalität in vielen Bereich nur durch Abordnungen aufrechterhalten. Somit fehlen die abgeordneten Kollegen/-innen an ihrer originären Stelle und die Aufgaben müssen die „Übriggebliebenen“ zusätzlich mit übernehmen. Hinzu kommen die immer intensiver werdenden zusätzlichen Belastungen durch Kriminalitätsverdichtungen, wie z. B. bei der Einbruchskriminalität und den personalintensiven Einsätzen bei Fußballspielen. Durch diese Arbeitsverdichtungen besteht die Gefahr von erhöhten Krankheitsquoten, insbesondere im Bereich des Burn-Out-Syndroms, wie dies schon verschiedene Krankenkassen festgestellt haben.
Kirstein meint weiter, dass die Politik zwingend den Personalabbau stoppen und der Entwicklung entgegenwirken muss. „Von unseren Polizeipräsidenten erwarten wir“, so Kirstein, „dass sie die Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten ernst nehmen und die Gewerkschaft der Polizei darin unterstützen, die Politik dazu zu bewegen, dass der Tarifbereich nicht weiter ausgedünnt wird und die vorhandenen Stellen alle und zwar ohne Sperrfristen wieder besetzt werden dürfen“.
„Ansonsten“, warnt Kirstein, „könnte in naher Zukunft der Punkt erreicht sein, an dem die Polizei nicht mehr in allen Handlungsfeldern die nötige Intensität einbringen kann. Bei all diesen Belastungen, ist die Erfüllung der Forderung nach der zweigeteilten Laufbahn unumgänglich. Bevor diese Grün-Rote Landesregierung die Kennzeichnungspflicht aus dem Kooperationsvertrag einführt, sollte sie den Kooperationsvertrag in diesem Punkt zuerst erfüllen“.