Teilzeitbeschäftigter Elternteil im TVÖD?
GdP Bayern: Nachzahlung von gekürztem Familienzuschlag beantragen!
Diese gute Nachricht betrifft nur Eltern mit folgender Konstellation:
- ein Elternteil ist als Arbeitnehmer beim Bund oder einer Kommune bzw. einer sonstigen dem TVÖD unterliegenden Institution beschäftigt,
- der andere Elternteil ist Beamter/Beamtin des Freistaates Bayern bzw. unterliegt als Tarifbeschäftigter dem TV-L,
- zum 01. Oktober 2005 bestand Anspruch auf Kindergeld und
- wegen Teilzeit wurde der Familienzuschlag mit Inkrafttreten des TVÖD gekürzt.
Der ungekürzte Familienzuschlag (Beamte/Beamtinnen) bzw. die ungekürzte Besitzstandszulage
für Kinder muss wegen der Verjährung bis spätestens 31.12.2011 beantragt
werden.
Diese INFO gilt ausdrücklich nicht für Eltern, bei denen einer dem TV-L unterliegt und der andere Beamter/-in ist bzw. beide als Tarifbeschäftigte dem TV-L unterliegen.
- ein Elternteil ist als Arbeitnehmer beim Bund oder einer Kommune bzw. einer sonstigen dem TVÖD unterliegenden Institution beschäftigt,
- der andere Elternteil ist Beamter/Beamtin des Freistaates Bayern bzw. unterliegt als Tarifbeschäftigter dem TV-L,
- zum 01. Oktober 2005 bestand Anspruch auf Kindergeld und
- wegen Teilzeit wurde der Familienzuschlag mit Inkrafttreten des TVÖD gekürzt.
Der ungekürzte Familienzuschlag (Beamte/Beamtinnen) bzw. die ungekürzte Besitzstandszulage
für Kinder muss wegen der Verjährung bis spätestens 31.12.2011 beantragt
werden.
Diese INFO gilt ausdrücklich nicht für Eltern, bei denen einer dem TV-L unterliegt und der andere Beamter/-in ist bzw. beide als Tarifbeschäftigte dem TV-L unterliegen.