GdP Bayern wendet sich gegen Ungleichbehandlung
Beschäftigte, die vor dem 01. November 2006 höhergruppiert wurden und denen die bereits gewährten Bewährungs- und/oder Funktionszulagen wegfielen, müssen einen formlosen Antrag an ihre entsprechende Personalverwaltung stellen. Dieser wird dem Staatsministerium der Finanzen zur Entscheidung vorgelegt.
Eventuelle Nachzahlungen können nur im Rahmen der tariflichen Aus-schlussfrist und der Verjährungsfrist erfolgen.
Eine Positiv-Entscheidung ist laut FMS vom 13. Februar 2012 zu erwarten.
Eventuelle Nachzahlungen können nur im Rahmen der tariflichen Aus-schlussfrist und der Verjährungsfrist erfolgen.
Eine Positiv-Entscheidung ist laut FMS vom 13. Februar 2012 zu erwarten.