GdP-Bayern: Initiatoren von Facebook-Partys müssen haften
Der GdP-Landesvorsitzende Helmut Bahr fordert daher die Haftung der Initiatoren, falls solche „Einladungen“ eskalieren. Bahr: „Wer über das Medium ´Facebook´ gedankenlos Einladungen verschickt, muss sich aber auch des Risikos bewusst sein, dass durch einen unbeabsichtigten Fehler oder womöglich grob fahrlässig statt 15 guter Freunde plötzlich 500 oder mehr erlebnisorientierte Jugendliche vor der Tür stehen und feiern wollen.
Wenn dann wie zuletzt bei der Aktion in der Münchner U-Bahn Bürgerinnen und Bürger sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlen, muss die Polizei einschreiten. Schlimmstenfalls muss die Polizei wegen alkoholbedingter Gewaltübergriffe, Hausfriedensbruch oder Verwüstungen eingreifen. Dass dann nicht jeder Polizeieinsatz auf Kosten des Steuerzahlers erfolgen kann, liegt eigentlich auf der Hand.“
Doch die GdP nimmt auch die Anbieter solcher sozialer Netzwerke in die Verantwortung. Helmut Bahr: „Wer ein solch schwer zu kontrollierendes Netzwerk betreibt, muss auch auf mögliche Konsequenzen unbedachter Bedienungsfehler oder beabsichtigten Missbrauchs deutlicher hinweisen. Es kann kaum im Interesse der Anbieter sein, häufiger im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen, Vandalismus und Alkoholexzessen genannt zu werden.“
Wenn dann wie zuletzt bei der Aktion in der Münchner U-Bahn Bürgerinnen und Bürger sich in ihrer Sicherheit bedroht fühlen, muss die Polizei einschreiten. Schlimmstenfalls muss die Polizei wegen alkoholbedingter Gewaltübergriffe, Hausfriedensbruch oder Verwüstungen eingreifen. Dass dann nicht jeder Polizeieinsatz auf Kosten des Steuerzahlers erfolgen kann, liegt eigentlich auf der Hand.“
Doch die GdP nimmt auch die Anbieter solcher sozialer Netzwerke in die Verantwortung. Helmut Bahr: „Wer ein solch schwer zu kontrollierendes Netzwerk betreibt, muss auch auf mögliche Konsequenzen unbedachter Bedienungsfehler oder beabsichtigten Missbrauchs deutlicher hinweisen. Es kann kaum im Interesse der Anbieter sein, häufiger im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen, Vandalismus und Alkoholexzessen genannt zu werden.“