GdP Berlin: Polizisten arbeiten auf der Grundlage rechtsstaatlichen Handels, ihnen dabei Rassismus vorzuwerfen, ist unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar
Die Berliner Polizei hat den Auftrag, die rechtstaatliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Unter Beachtung der Rechtsstaatlich- und Verhältnismäßigkeit sorgt sie dafür, dass die vorgegebenen Auflagen eingehalten werden. Dabei spielt es keine Rolle, wer gegen die Anordnungen der Versammlungsbehörde verstößt. Der Polizei dabei Rassismus vorzuwerfen, ist unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar“, so der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Michael Purper heute.
„Handlungen von Demonstranten, die nicht vom Versammlungsrecht abgedeckt sind und somit nicht als Mittel zur Darstellung der politischen Botschaft geeignet sind, müssen gemäß der gesetzlichen Vorgaben unterbunden werden. Die Festlegung einer möglichen Tolerierung von Maßnahmen obliegt grundsätzlich nur der Versammlungsbehörde,“, so der GdP-Vorsitzende abschließend.
„Handlungen von Demonstranten, die nicht vom Versammlungsrecht abgedeckt sind und somit nicht als Mittel zur Darstellung der politischen Botschaft geeignet sind, müssen gemäß der gesetzlichen Vorgaben unterbunden werden. Die Festlegung einer möglichen Tolerierung von Maßnahmen obliegt grundsätzlich nur der Versammlungsbehörde,“, so der GdP-Vorsitzende abschließend.