GdP Berlin zu Anrechnung von geleisteten Bereitschaftszeiten
Was zuvor geschah:
Mittwoch, 26.01.2011
Mit einer Information haben wir unsere Kolleginnen und Kollegen darauf hingewiesen, dass die GdP vor dem OVG Lüneburg (Urteil vom 25.01.2011 -5 LC 178.09-) einen vollen Freizeit-ausgleich für Bereitschaftsdienst erstritten hat.
Gleichzeitig haben wir alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, rückwirkend einen Antrag auf Freizeitausgleich zu stellen.
Mittwoch, 02. Februar 2011
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage wurde die Revision zugelassen. Un-abhängig davon haben wir den Innensenator gebeten, diese Entscheidung des OVG Lüneburg zum Anlass zu nehmen, diese Regelung des vollen Ausgleichs von Bereitschaftsdiensten durch Freizeit ab den 01.02.2011 für das Land zu übernehmen.
Gleichzeitig haben wir einen rückwirkenden Ausgleich des Bereitschaftsdienstes gefordert und darum gebeten, dass der Polizeipräsident die notwendige Dokumentation veranlasst.
Mittwoch, 26.01.2011
Mit einer Information haben wir unsere Kolleginnen und Kollegen darauf hingewiesen, dass die GdP vor dem OVG Lüneburg (Urteil vom 25.01.2011 -5 LC 178.09-) einen vollen Freizeit-ausgleich für Bereitschaftsdienst erstritten hat.
Gleichzeitig haben wir alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, rückwirkend einen Antrag auf Freizeitausgleich zu stellen.
Mittwoch, 02. Februar 2011
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage wurde die Revision zugelassen. Un-abhängig davon haben wir den Innensenator gebeten, diese Entscheidung des OVG Lüneburg zum Anlass zu nehmen, diese Regelung des vollen Ausgleichs von Bereitschaftsdiensten durch Freizeit ab den 01.02.2011 für das Land zu übernehmen.
Gleichzeitig haben wir einen rückwirkenden Ausgleich des Bereitschaftsdienstes gefordert und darum gebeten, dass der Polizeipräsident die notwendige Dokumentation veranlasst.