GdP Bremen: Kein "Zurückrudern" nötig
Der Landesvorsitzende hat in einem Zeitungsinterview der Bild-Zeitung vom 27. Mai 2013 mögliche Eskalationsstufen in der Auseinandersetzung um die Tarifübernahme beschrieben. Dazu gehört auch die Überlegung, als Gewerkschaft öffentliche Auftritte von Senatoren zu nutzen, um auf die berechtigten Belange der Kolleginnen und Kollegen regional und überregional aufmerksam zu machen. "Wir tun dies als Demonstranten in der Rolle von Beschäftigten und nicht in der Rolle von Polizisten in ihrer Dienstausübung." so Horst Göbel, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei.
Die GdP stellt ferner fest, dass sie sich in einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber um eine Besoldungsanpassung befindet. Die GdP hält den vorliegenden Entwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses für verfassungswidrig. Unbeeindruckt von der Rechtslage will der Senat in seiner Rolle als Arbeitgeber seine Vorstellungen zur Besoldungsanpassung autoritär durchsetzen. Die Art und Weise spricht für sich. Es hat sich in den letzten Jahren eingebürgert, dass der Beamtenbereich vom Tarifbereich abgekoppelt wird. Damit müssen die Auseinandersetzungen um die Besoldungsanpassung regelmäßig wie Tarifauseinandersetzungen geführt werden. Wenn der Arbeitgeber in dieser Form agiert, gehören dazu Kampfmaßnahmen der Gewerkschaften. Dabei sind Beamte durchaus nicht wehrlos. Auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben stehen unzählige Aktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Wie diese gestaltet und eingesetzt werden, entscheiden die Gewerkschaften.
Die GdP stellt ferner fest, dass sie sich in einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber um eine Besoldungsanpassung befindet. Die GdP hält den vorliegenden Entwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses für verfassungswidrig. Unbeeindruckt von der Rechtslage will der Senat in seiner Rolle als Arbeitgeber seine Vorstellungen zur Besoldungsanpassung autoritär durchsetzen. Die Art und Weise spricht für sich. Es hat sich in den letzten Jahren eingebürgert, dass der Beamtenbereich vom Tarifbereich abgekoppelt wird. Damit müssen die Auseinandersetzungen um die Besoldungsanpassung regelmäßig wie Tarifauseinandersetzungen geführt werden. Wenn der Arbeitgeber in dieser Form agiert, gehören dazu Kampfmaßnahmen der Gewerkschaften. Dabei sind Beamte durchaus nicht wehrlos. Auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben stehen unzählige Aktionsmöglichkeiten zur Verfügung. Wie diese gestaltet und eingesetzt werden, entscheiden die Gewerkschaften.