GdP Bundespolizei: 540 verletzte Polizisten - Härteres Durchgreifen gegen Fussball-Randalierer gefordert
Die Gewerkschaft der Polizei fordert, dass die Justizminister und die Innenminister von Bund und Ländern das Thema gemeinsam viel stärker angehen als bisher. „Das betrifft zum Beispiel die stärkere Teilnahme von Staatsanwälten vor Ort bei Problemspielen, das zügige Durchgreifen von Bereitschaftsrichtern und die verstärkte Nutzung beschleunigter Verfahren, bei denen mehr herauskommen muss als bloße Symbol- und ‚Du-Du’-Strafen. Jedem, der Fussball zum Austoben und Zuschlagen nutzen will muss klar sein, dass er eins-zwei-hopp in der Zelle landet und auch finanziell empfindlich draufzahlt. Ächtung von Gewalt, erst Recht Gewalt gegen Polizeibeamte, erfordert hohen Verfolgungsdruck und glasklare, sofortige Sanktionen, da ist jede Schmuseantwort fehl am Platze“, so Radek.
Zur Begleitung von Fussballfans waren in der Halbsaison fast 49.000 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei eingesetzt. „Das ist ein fast schon irrer fianzieller Aufwand, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es letztlich nur um die Begleitung der Besucher einer Sportveranstaltung geht“, kommentiert Jörg Radek. „Die 1,6 Millionen friedlich mit der Bahn reisenden Fans haben aber ein Anrecht darauf, dass ihre Vorfreude auf das Spiel und ihre An- und Abreise mit Kind und Kegel nicht von ein paar zehntausend unbelehrbaren Schlägertypen beeinträchtigt wird, die ihr Testosteron nicht im Griff haben.“ Die GdP fordert seit langer Zeit, das Strafgesetzbuch zu ändern und einen § 115 StGB einzuführen, nach dem tätliche Angriffe auf Polizeibeamte während der Ausübung ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Bei der Bundespolizei stehen dafür immer weniger Beamte zur Verfügung, die jedoch immer öfter und fast jedes Wochenende „ran müssen“ – die Antretestärke der Bundesbereitschaftspolizei liegt teilweise nur noch bei 52 Prozent, weil der Bundespolizei mehr als 2.900 Beamtinnen und Beamte fehlen.
„Bundesinnenminister de Maizière und Bundesfinanzminister Schäuble dürfen nicht weiter die Augen vor diesem personellen Dilemma verschließen; sie stehen mit an der Bahnsteigkante, wenn unsere Leute aus dem Nichts heraus angegriffen, beworfen und beschossen werden“, sagt der GdP-Vorsitzende. „Es ist sicherheitspolitisch sträftlich und ein Hohn auf unsere Einsatzkräfte, keine voll einsatzbereits Bundesbereitschaftspolizei schulterzuckend hinzunehmen und nichts dagegen zu tun. Der Bundesinnenminister ist auch gefordert, für einen besseren Schutz unserer Beamten vor Gewaltchaoten durch eine neue Generation wesentlich leichterer Körperschlagschutzausrüstung zu sorgen. Es darf nicht weiter ignoriert werden, dass unsere Leute stundenlang einen für diese Dauer viel zu schweren Körperpanzer tragen müssen.“
Die GdP erwartet auch, dass die Bundesregierung endlich die längst überfällige Novellierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) anpackt, um besser im Vorfeld und auch in der Strafverfolgung gegen Gewalttäter vorgehen zu können. „Klare Aufenthaltsverbote für bekannte Schlägertypen auf Bahnanlagen bereits im Vorfeld von Spielen, das Aussprechen von präventiven Beförderungsverboten für einschlägige Gewalttäter sind nur einige Möglichkeiten, die umfassende Ächtung von Gewalt auch tatsächlich durchzusetzen“, fordert Radek.
Gefordert sind aber auch die Vereine. Problematisch war es auch in der letzten Halbsaison bei Hansa Rostoick, Dynamo Dresden, aber auch beim VfB Stuttgart, während andere Vereine wie Eintracht Braunschweig die richtigen Lehren gezogen hätten.
Nach GdP-Auffassung machen bei weitem nicht alle Vereine klar und öffentlich deutlich, dass Schläger, Krawallmacher und Randalierer von ihnen verachtet und aus der Fan-Familie ausgeschlossen werden. „Macht in den Stadionzeitungen klar, dass ihr Schlägern und Krawallmachern ihren den Fan-Status aberkennt. Macht klar, dass ihr ihnen untersagt, das Vereinswappen bei ihren Straftaten zu mißbrauchen und zu beschmutzen!“, fordert Radek. „Sagt laut und deutlich, dass diese Leute nicht zu euch und eurer Mannschaft gehören, sondern hinter Schloss und Riegel.“
Zur Begleitung von Fussballfans waren in der Halbsaison fast 49.000 Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei eingesetzt. „Das ist ein fast schon irrer fianzieller Aufwand, wenn man sich vergegenwärtigt, dass es letztlich nur um die Begleitung der Besucher einer Sportveranstaltung geht“, kommentiert Jörg Radek. „Die 1,6 Millionen friedlich mit der Bahn reisenden Fans haben aber ein Anrecht darauf, dass ihre Vorfreude auf das Spiel und ihre An- und Abreise mit Kind und Kegel nicht von ein paar zehntausend unbelehrbaren Schlägertypen beeinträchtigt wird, die ihr Testosteron nicht im Griff haben.“ Die GdP fordert seit langer Zeit, das Strafgesetzbuch zu ändern und einen § 115 StGB einzuführen, nach dem tätliche Angriffe auf Polizeibeamte während der Ausübung ihres Dienstes oder in Beziehung auf ihren Dienst mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.
Bei der Bundespolizei stehen dafür immer weniger Beamte zur Verfügung, die jedoch immer öfter und fast jedes Wochenende „ran müssen“ – die Antretestärke der Bundesbereitschaftspolizei liegt teilweise nur noch bei 52 Prozent, weil der Bundespolizei mehr als 2.900 Beamtinnen und Beamte fehlen.
„Bundesinnenminister de Maizière und Bundesfinanzminister Schäuble dürfen nicht weiter die Augen vor diesem personellen Dilemma verschließen; sie stehen mit an der Bahnsteigkante, wenn unsere Leute aus dem Nichts heraus angegriffen, beworfen und beschossen werden“, sagt der GdP-Vorsitzende. „Es ist sicherheitspolitisch sträftlich und ein Hohn auf unsere Einsatzkräfte, keine voll einsatzbereits Bundesbereitschaftspolizei schulterzuckend hinzunehmen und nichts dagegen zu tun. Der Bundesinnenminister ist auch gefordert, für einen besseren Schutz unserer Beamten vor Gewaltchaoten durch eine neue Generation wesentlich leichterer Körperschlagschutzausrüstung zu sorgen. Es darf nicht weiter ignoriert werden, dass unsere Leute stundenlang einen für diese Dauer viel zu schweren Körperpanzer tragen müssen.“
Die GdP erwartet auch, dass die Bundesregierung endlich die längst überfällige Novellierung des Bundespolizeigesetzes (BPolG) anpackt, um besser im Vorfeld und auch in der Strafverfolgung gegen Gewalttäter vorgehen zu können. „Klare Aufenthaltsverbote für bekannte Schlägertypen auf Bahnanlagen bereits im Vorfeld von Spielen, das Aussprechen von präventiven Beförderungsverboten für einschlägige Gewalttäter sind nur einige Möglichkeiten, die umfassende Ächtung von Gewalt auch tatsächlich durchzusetzen“, fordert Radek.
Gefordert sind aber auch die Vereine. Problematisch war es auch in der letzten Halbsaison bei Hansa Rostoick, Dynamo Dresden, aber auch beim VfB Stuttgart, während andere Vereine wie Eintracht Braunschweig die richtigen Lehren gezogen hätten.
Nach GdP-Auffassung machen bei weitem nicht alle Vereine klar und öffentlich deutlich, dass Schläger, Krawallmacher und Randalierer von ihnen verachtet und aus der Fan-Familie ausgeschlossen werden. „Macht in den Stadionzeitungen klar, dass ihr Schlägern und Krawallmachern ihren den Fan-Status aberkennt. Macht klar, dass ihr ihnen untersagt, das Vereinswappen bei ihren Straftaten zu mißbrauchen und zu beschmutzen!“, fordert Radek. „Sagt laut und deutlich, dass diese Leute nicht zu euch und eurer Mannschaft gehören, sondern hinter Schloss und Riegel.“