GdP Bundespolizei: Luftsicherheitskontrolle zurück in die öffentliche Hand
Radek weiter: "Die Privatisierung der hoheitlichen Luftsicherheitsaufgabe in Deutschland im Jahr 1993 hat zu einer deutlichen Verschlechterung der sozialen Rahmenbedingungen und einer massiven Zunahme der Arbeitsverdichtung für die im Luftsicherheitsbereich eingesetzten Kräfte geführt. Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich nun im Ergebnis der Prüfung der EU-Kommission am Frankfurter Flughafen.“
Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher schon seit langem, dass die Fluggastkontrolle wieder als hoheitliche Aufgabe vollständig in die öffentliche Hand zurückgeführt wird. Nur dies garantiert Qualität und Kontinuität in der Flugsicherheit. Auch muss die Fluggastkontrolle entsprechend ihrer Bedeutung für die Sicherheit im Luftverkehr aufgewertet werden. Die Ergebnisse der EU - Untersuchung zeigen: Die Fluggastkontrolle darf kein Anlernberuf mit in der Folge schlechter Bezahlung und hoher Fluktuation bleiben. Die „Fachkraft Luftsicherheitsassistent“ muss ein Ausbildungsberuf werden.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert daher schon seit langem, dass die Fluggastkontrolle wieder als hoheitliche Aufgabe vollständig in die öffentliche Hand zurückgeführt wird. Nur dies garantiert Qualität und Kontinuität in der Flugsicherheit. Auch muss die Fluggastkontrolle entsprechend ihrer Bedeutung für die Sicherheit im Luftverkehr aufgewertet werden. Die Ergebnisse der EU - Untersuchung zeigen: Die Fluggastkontrolle darf kein Anlernberuf mit in der Folge schlechter Bezahlung und hoher Fluktuation bleiben. Die „Fachkraft Luftsicherheitsassistent“ muss ein Ausbildungsberuf werden.