GdP Bundespolizei: „Wir brauchen nationale Entscheidungsmöglichkeiten, wenn wir Probleme an den EU-Außengrenzen feststellen“
Dieser sieht zwar vor, Entscheidungshoheit zur zeitweisen Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum in bestimmten Fällen bei den Mitgliedsstaaten zu belassen. In Fällen einer ernsten Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der internationalen Sicherheit soll es demnach den Mitgliedsstaaten ermöglicht werden, für einen Zeitraum von 10 Tagen verstärkte Sicherheitskontrollen an den EU-Binnengrenzen durchzuführen. Eine erhöhte illegale Zuwanderung zählt jedoch explizit nicht zu solchen Fällen. Der GdP-Bezirk Bundespolizei sieht den Vorschlag daher kritisch. Heute beraten die Innenminister der EU-Staaten in Luxemburg weiter über den Gesetzentwurf.
Nach Ansicht des GdP-Bezirk Bundespolizei sei jedoch gerade die illegale Zuwanderung ein Grund für erhöhten Kontrollbedarf. „Wir dürfen diesen Umstand nicht bagatellisieren. Selbstverständlich ist für die Menschen aus den armen und krisengeschüttelten Regionen der Welt unsere Unterstützung dringend gefordert. Illegale Zuwanderung hilft jedoch niemandem. Schließlich handelt es sich hierbei in massivem Umfang um Schleusung und organisierte Kriminalität. Für die betroffenen Männer und Frauen, die illegal zuwandern, bedeutet dies vielfach, dass sie in die eigene Rechtlosigkeit gedrängt werden. Das kann nicht im Interesse eines Rechtstaates sein“, so Scheuring weiter.
Nach Ansicht des GdP-Bezirk Bundespolizei sei jedoch gerade die illegale Zuwanderung ein Grund für erhöhten Kontrollbedarf. „Wir dürfen diesen Umstand nicht bagatellisieren. Selbstverständlich ist für die Menschen aus den armen und krisengeschüttelten Regionen der Welt unsere Unterstützung dringend gefordert. Illegale Zuwanderung hilft jedoch niemandem. Schließlich handelt es sich hierbei in massivem Umfang um Schleusung und organisierte Kriminalität. Für die betroffenen Männer und Frauen, die illegal zuwandern, bedeutet dies vielfach, dass sie in die eigene Rechtlosigkeit gedrängt werden. Das kann nicht im Interesse eines Rechtstaates sein“, so Scheuring weiter.