GdP: Bundespolizei kann keine zusätzlichen Ausweiskontrollen bei Flügen im Schengen-Raum leisten
Der Bundespolizei fehlen bereits jetzt ohne diese Ausweiskontrollen 2.900 Polizeibeamte, die Bundesregierung plant jedoch, im Jahr 2016 lediglich 500 Stellen zu bewilligen. „Es ist niemand da, der dem Ministerruf nach einer Zusatzaufgabe nachkommen könnte“, so der Gewerkschafts-Vize.
Aus Sicht der GdP ist es nachvollziehbar, dass sich der Bundesinnenminister Sorgen um die Stimmigkeit der Passagierlisten mache. „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundespolizei akkurat geführte Passagierlisten zur Prüfung auch bei Flügen zwischen den Schengen-Staaten erhält, denn es handelt sich immer noch um einen Grenzübertritt und zugleich um die Sicherheit des Luftverkehrs. Es ist aber Sache der Fluggesellschaften, die Identität ihrer Passagiere einwandfrei festzustellen und dies auch gegenüber den Sicherheitsbehörden zu garantieren“, so GdP-Sprecher Hüber. „Können die Airlines die Identität nicht zweifelsfrei garantieren, dürfen sie den Passagier nicht mitnehmen. Da die Airlines aber ihre Bodenpersonaldienste aus Kostengründen an ausgegliederte Unternehmen oder Fremdfirmen übertragen, haben sie wenig eigene Kontrolle darüber und deshalb wenig Lust, solche zusätzlichen Aufgaben, die auch Forderungen nach sich ziehen können, zu übernehmen. Die Bundespolizei ist aber kein
Aushilfsjobber für die Airlines, die müssen ihre Hausaufgaben zur Sicherheit des von ihnen betriebenen Luftverkehrs schon selbst machen.“
Aus Sicht der GdP ist es nachvollziehbar, dass sich der Bundesinnenminister Sorgen um die Stimmigkeit der Passagierlisten mache. „Es ist richtig und wichtig, dass die Bundespolizei akkurat geführte Passagierlisten zur Prüfung auch bei Flügen zwischen den Schengen-Staaten erhält, denn es handelt sich immer noch um einen Grenzübertritt und zugleich um die Sicherheit des Luftverkehrs. Es ist aber Sache der Fluggesellschaften, die Identität ihrer Passagiere einwandfrei festzustellen und dies auch gegenüber den Sicherheitsbehörden zu garantieren“, so GdP-Sprecher Hüber. „Können die Airlines die Identität nicht zweifelsfrei garantieren, dürfen sie den Passagier nicht mitnehmen. Da die Airlines aber ihre Bodenpersonaldienste aus Kostengründen an ausgegliederte Unternehmen oder Fremdfirmen übertragen, haben sie wenig eigene Kontrolle darüber und deshalb wenig Lust, solche zusätzlichen Aufgaben, die auch Forderungen nach sich ziehen können, zu übernehmen. Die Bundespolizei ist aber kein
Aushilfsjobber für die Airlines, die müssen ihre Hausaufgaben zur Sicherheit des von ihnen betriebenen Luftverkehrs schon selbst machen.“