GdP Hamburg: Bei Dienstunfällen Forderung der GdP endlich erfüllt!
Die Eckpunkte der vorgesehenen Lösungen sehen vor:
Nähere Informationen sind dem Positionspapier der GdP zu entnehmen (vom 25.05.2012), das wegen der laufenden Verhandlungen nicht veröffentlicht wurde, den Handelnden aber bekannt war. Dieses Positionspapier ist jetzt auf unserer Homepage nachlesbar. Im Hinblick auf Praxistauglichkeit der zukünftigen Vorgehensweise werden wir die Entwicklungen auch weiter kritisch begleiten.
- Gutachten im Hinblick auf PTBS (Posttraumatische Belastungsstörungen) werden zukünftig ausschließlich von den Spezialisten der Bundeswehr erstellt.
- In anderen Fällen wird ein von der Polizei in Auftrag gegebenes Drittgutachten erstellt, wenn PÄD- und privat erstellte Gutachten voneinander abweichen. Das Drittgutachten einer unabhängigen Institution hat dann für den PÄD bindenden Charakter!
Nähere Informationen sind dem Positionspapier der GdP zu entnehmen (vom 25.05.2012), das wegen der laufenden Verhandlungen nicht veröffentlicht wurde, den Handelnden aber bekannt war. Dieses Positionspapier ist jetzt auf unserer Homepage nachlesbar. Im Hinblick auf Praxistauglichkeit der zukünftigen Vorgehensweise werden wir die Entwicklungen auch weiter kritisch begleiten.