Richtervorbehalt soll abgeschafft werden
GdP Hamburg begrüßt CDU-Initiative zur Blutprobenentnahme
Im Hinblick auf die Zurückverlagerung der Anordnungskompetenz bei Blutprobenentnahmen wäre dies ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung.
Hinzu kommt, dass der Rechtsstaatlichkeit in keiner Weise Schaden zugefügt wird, wenn man zu einer jahrzehntelangen - bewährten - Anordnungspraxis zurückkehrt. Die richterliche Überprüfung einer polizeilich angeordneten Blutprobenentnahme war zudem damals und wird zukünftig gewährleistet.
Nach den uns vorliegenden Informationen unterstützt die CDU in Hamburg die auf Bundesebene angestoßene Forderung der Rückverlagerung der Anordnungskompetenz bei Blutprobenentnahmen zur Polizei. Es wäre aus der Sicht der GdP das richtige Zeichen, wenn der Innensenator diese Forderung unterstützt.“
Hinzu kommt, dass der Rechtsstaatlichkeit in keiner Weise Schaden zugefügt wird, wenn man zu einer jahrzehntelangen - bewährten - Anordnungspraxis zurückkehrt. Die richterliche Überprüfung einer polizeilich angeordneten Blutprobenentnahme war zudem damals und wird zukünftig gewährleistet.
Nach den uns vorliegenden Informationen unterstützt die CDU in Hamburg die auf Bundesebene angestoßene Forderung der Rückverlagerung der Anordnungskompetenz bei Blutprobenentnahmen zur Polizei. Es wäre aus der Sicht der GdP das richtige Zeichen, wenn der Innensenator diese Forderung unterstützt.“