GdP Hamburg begrüßt Initiative des Innensenators: Anerkennung der Bad Pyrmonter Kriterien festschreiben!
Damit wird die Beweisführung für unsere Kolleginnen und Kollegen endlich erleichtert“ Die neue Regelung als Ergänzung zu § 34 HmbBeamtVG soll das erhöhte Risiko bei dienstlichen Einsätzen konkretisieren, bei dem Waffen eingesetzt wurden.
Dabei soll auch der Einsatzbegriff weit zu verstehen sein und sich ausdrücklich nicht nur auf die Polizei, sondern auch auf Tätigkeiten der Feuerwehr und des BOD beziehen. Ausdrücklich soll die Anwendung wissenschaftlich anerkannter Klassifizierungen ermöglicht werden.
„Endlich wird auch für die Sachverständigen des PÄD verbindlich geregelt, dass im Rahmen der Gutachten Klassifizierungen wie die anerkannten Bad Pyrmonter Kriterien bei der Begutachtung von PTBS herangezogen werden müssen,“ stellt Gerhard Kirsch fest. „Wir erwarten, dass auch bei bereits zurückliegenden Begutachtungen diese Maßstäbe angelegt und im Sinne der Betroffenen zügig entschieden werden.“
Dabei soll auch der Einsatzbegriff weit zu verstehen sein und sich ausdrücklich nicht nur auf die Polizei, sondern auch auf Tätigkeiten der Feuerwehr und des BOD beziehen. Ausdrücklich soll die Anwendung wissenschaftlich anerkannter Klassifizierungen ermöglicht werden.
„Endlich wird auch für die Sachverständigen des PÄD verbindlich geregelt, dass im Rahmen der Gutachten Klassifizierungen wie die anerkannten Bad Pyrmonter Kriterien bei der Begutachtung von PTBS herangezogen werden müssen,“ stellt Gerhard Kirsch fest. „Wir erwarten, dass auch bei bereits zurückliegenden Begutachtungen diese Maßstäbe angelegt und im Sinne der Betroffenen zügig entschieden werden.“