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Überstunden und Finanzmittel aus Teil‐ und Elternzeit

GdP-Hamburg: WO IST DAS GELD?

Hamburg.

Nach Angabe der Dienststelle ‐ so auch in einem Protokoll nachzulesen ‐ werden Finanzmittel, die durch die 585 Teilzeitkräfte frei geworden sind, „insbesondere für die Bezahlung von Überstunden“ eingesetzt. Bereits am 11.07.2011 fragten wir nach dem Verbleib des Geldes. In der Antwort an einen CDU‐Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft war seitens des Senates nur von „personalwirtschaftlichen Ausgaben“ die Rede, die dann in dem Protokoll zu Ausgaben zur „Bezahlung von Überstunden“ wurden.

Wir sprechen hier nicht von Kleingeld, sondern nach einer groben Schätzung von ca. 4 Millionen Euro!

Die Teil‐ und Elternzeit ist eine unverzichtbare soziale Errungenschaft. Durchschnittlich beträgt die wöchentliche Arbeitszeit einer Teilzeitkraft 24,5 Stunden.
In der „Welt“ von heute wird berichtet, dass allein in diesem Jahr 42.000 Überstunden angefallen seien, die nicht vergütet wurden.

Wer sagt hier eigentlich wem die Unwahrheit?

Wenn das Geld nicht für mehr Personal oder für die Bezahlung von Überstunden eingesetzt wurde, wofür dann?

Die Gewerkschaft der Polizei fordert hier Aufklärung über den Verbleib der aus Teilzeitbeschäftigungen frei gesetzten Mittel in Millionenhöhe!

Das Geld ist Teil des Personalhaushaltes – es „gehört“ den Kolleginnen und Kollegen! Es muss zwingend zur Entlastung der angespannten Personalsituation eingesetzt werden.

Wir fordern den Senator auf, die zu Tage getretenen Widersprüche klären zu lassen und endlich die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
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