GdP-Hamburg: Zugriff auf ÖPNV-Videoüberwachung gefordert
GdP-Landesvorsitzender Uwe Koßel: „Brutale Schläger müssen schnell und unmittelbar erkannt und mit aller Macht verfolgt werden, weil es unter Umständen nicht nur bei einer Tat bleiben wird. Zum verbesserten Schutz der Fahrgäste ist es notwendig, dass die Polizei ein unmittelbares und anlassbezogenes Zugriffsrecht auf die Überwachungsanlagen des öffentlichen Nahverkehrs erhält. Dies ist technisch machbar und sollte umgesetzt werden. Dass hierbei die Bestimmungen des Datenschutzrechtes beachtet werden müssen, ist unstrittig. Auf der anderen Seite kann aber nicht sein, dass das Datenschutzrecht über das Recht auf Gesundheit und Leben der Bürgerinnen und Bürger gestellt wird.“