GdP Hessen: Hessische Polizei unter Generalverdacht
Die hessische Polizei trägt bereits seit Jahren Namensschilder an ihrer Uniform. Es bleibt den Kolleginnen und Kollegen jedoch selbst überlassen, in bestimmten Gefährdungssituationen diese Kennzeichnung abzulegen. Der hessische Innenminister Boris Rhein (CDU) hat in enger Beteiligung mit dem Hauptpersonalrat der Polizei eine zusätzliche „taktische Kennzeichnung“ der Einsatzkräfte abgestimmt. Dies ist aus unserer Sicht völlig ausreichend und auch akzeptabel.
„Mit mir wird es keine weitere Kennzeichnungspflicht geben“… … so der Innenminister noch im Juni 2013 zu den Plänen von Bündnis90/Die Grünen.
Kaum sitzt man nun in Koalitionsverhandlungen, scheint sich dieses Bekenntnis geradezu in das Gegenteil umzukehren. Vertrauen und Fürsorge sehen anders aus. Wir möchten eines klarstellen. Die Polizistinnen und Polizisten, die Woche für Woche bei größeren Einsätzen ihre Köpfe dafür hinhalten, dass Menschen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen können, fahren nicht in diesen Dienst, um sich zu vermummen und Straftaten zu begehen.
Sie müssen sich mit Schutzkleidung und Helm selbst schützen, vor denen, die das Versammlungsrecht missbrauchen, um ihrer Gewalt freien Lauf zu lassen.
Auch Polizistinnen und Polizisten haben Grundrechte und eine Erwartung an die politische Führung. Zwangskennzeichnung tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen mit Füßen.
„Mit mir wird es keine weitere Kennzeichnungspflicht geben“… … so der Innenminister noch im Juni 2013 zu den Plänen von Bündnis90/Die Grünen.
Kaum sitzt man nun in Koalitionsverhandlungen, scheint sich dieses Bekenntnis geradezu in das Gegenteil umzukehren. Vertrauen und Fürsorge sehen anders aus. Wir möchten eines klarstellen. Die Polizistinnen und Polizisten, die Woche für Woche bei größeren Einsätzen ihre Köpfe dafür hinhalten, dass Menschen ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen können, fahren nicht in diesen Dienst, um sich zu vermummen und Straftaten zu begehen.
Sie müssen sich mit Schutzkleidung und Helm selbst schützen, vor denen, die das Versammlungsrecht missbrauchen, um ihrer Gewalt freien Lauf zu lassen.
Auch Polizistinnen und Polizisten haben Grundrechte und eine Erwartung an die politische Führung. Zwangskennzeichnung tritt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen mit Füßen.