GdP M-V: Innenministerium muss Bereitschaftszeiten anerkennen!
Laut Innenministerium ist es beabsichtigt, den Beamtinnen und Beamten der Landespolizei in ihrer jeweiligen auswärtigen Unterkunft grundsätzlich Freizeit zu gewähren.
Der Landesvorsitzende der GdP, Michael Silkeit, dazu: „Diese Erlasslage ist unsinnig und realitätsfremd. So bleiben entscheidende Fragen unbeantwortet. So wie die nach dem Verbleib der Waffen und Einsatzmittel oder auch die Frage, wie die Beamtinnen und Beamten nach Abschluss des Einsatzes zu ihrem Heimatort gelangen werden. Wenn es sich um Freizeit handelt, kann sie niemand zwingen, an dem auswärtigen Unterkunftsort zu verweilen. Für mich ist dieser Erlass mit der heißen Nadel gestrickt und stellt lediglich einen erneuten Versuch dar, Überstunden abzubauen.“
Das Innenministerium verweist in seinem Erlass vom 14. März 2012 darauf, dass diese Neuberechnung der Bereitschaftszeiten in Zusammenhang mit einem beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren der GdP Niedersachsen steht. Das ist nach Auffassung der GdP Mecklenburg-Vorpommern falsch, denn in dem anhängigen Verfahren geht es lediglich um die Frage, ob Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist. Weder das Land Niedersachsen noch die GdP haben das in ihren Schriftsätzen bezweifelt, wie es jetzt das Innenministerium M-V tut.
Wir erwarten, dass die ursprüngliche Erlasslage unverzüglich hergestellt wird.
Wir berichten weiter.
Der Landesvorsitzende der GdP, Michael Silkeit, dazu: „Diese Erlasslage ist unsinnig und realitätsfremd. So bleiben entscheidende Fragen unbeantwortet. So wie die nach dem Verbleib der Waffen und Einsatzmittel oder auch die Frage, wie die Beamtinnen und Beamten nach Abschluss des Einsatzes zu ihrem Heimatort gelangen werden. Wenn es sich um Freizeit handelt, kann sie niemand zwingen, an dem auswärtigen Unterkunftsort zu verweilen. Für mich ist dieser Erlass mit der heißen Nadel gestrickt und stellt lediglich einen erneuten Versuch dar, Überstunden abzubauen.“
Das Innenministerium verweist in seinem Erlass vom 14. März 2012 darauf, dass diese Neuberechnung der Bereitschaftszeiten in Zusammenhang mit einem beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren der GdP Niedersachsen steht. Das ist nach Auffassung der GdP Mecklenburg-Vorpommern falsch, denn in dem anhängigen Verfahren geht es lediglich um die Frage, ob Bereitschaftszeit Arbeitszeit ist. Weder das Land Niedersachsen noch die GdP haben das in ihren Schriftsätzen bezweifelt, wie es jetzt das Innenministerium M-V tut.
Wir erwarten, dass die ursprüngliche Erlasslage unverzüglich hergestellt wird.
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